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Im Anschluss an den stationären Aufenthalt im UKE können sich, bezogen auf Ihre Erkrankung, verschiedene Nachsorge-Maßnahmen anschließen.
Die Organisation der notwendigen und geeigneten Maßnahmen obliegt im UKE dem Sozialdienst in enger Zusammenarbeit mit den Ärzten, Pflegekräften und den anderen an Ihrer Behandlung beteiligten Berufsgruppen, wie Physiotherapeuten und Psychologen.
Grundsätzlich kann eine Nachsorge-Maßnahme nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen. Sie entscheiden, welche Einrichtung unter Berücksichtigung der medizinisch-pflegerischen Indikation und der Vorgaben der Kostenträger diese Aufgabe übernimmt. Sie werden dazu vom Sozialdienst beraten und grundsätzlich über jede zu leistende finanzielle Eigenbeteiligung aufgeklärt.
Selbstverständlich schließen die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes auf Ihren Wunsch auch Angehörige oder andere Vertrauenspersonen in den Entscheidungs- und Handlungsprozess mit ein.
Sie können sich während Ihres stationären Aufenthaltes im UKE nach Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt oder dem Pflegepersonal einen Besuch beim Sozialdienst vermitteln lassen.
In der Regel ist eine Terminabsprache oder ein persönlicher Besuch bei Ihnen auf der Station kurzfristig möglich. Selbstverständlich ist auf jeder Station die Ansprechpartnerin beim Sozialdienst bekannt.
Das Geschäftszimmer des Sozialdienstes erreichen Sie montags bis donnerstags 8:00-15:00 und freitags 8:00-13:00 unter der Telefonnummer + 49 (0)40 7410-56555.