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Pressemitteilung vom 13. August 2010

Richtigstellung zu Medienberichten über eine Beurteilung des Instituts für Rechtsmedizin des UKE

Das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) nimmt wie folgt Stellung zu Medienberichten vom 12. und 13. August 2010, in denen eine rechtsmedizinische Beurteilung von digitalen Fotos zitiert wird:

Dem Institut für Rechtsmedizin waren vor einigen Wochen digitale Fotos von Verstorbenen vorgelegt worden. Die Beurteilung der Rechtsmediziner stützt keineswegs den Vorwurf, dass der Tod der Menschen durch chemische Waffen herbeigeführt worden ist, so wie es im Bericht der deutschen Tageszeitung "taz" vom 12. August 2010 dargestellt wird. Richtig ist: Die Bilder zeigen Verstorbene, deren Körper massive Einwirkungen erfahren haben. Über Entstehungsursache und Entstehungszeitpunkt der Verletzungen kann keine eindeutige Aussage getroffen werden. Obgleich eine Einwirkung von Chemikalien auf begrenzte Körperregionen in zwei Fällen nicht ausgeschlossen wurde, gibt es diesbezüglich keinen konkreten Anhaltspunkt. Nicht zuletzt weist das Gutachten deshalb ausdrücklich darauf hin, dass auch die Interpretation der Verletzungen der Körper auf den Bildern keinerlei Beweiskraft hat.

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Letzte Änderung: Christine Jähn, 13.08.2010