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PJ-Studierende übernehmen schrittweise die supervidierte Versorgung einer beschränkenden Anzahl von Patienten. Der Studierende soll bei "seinem" Patienten u.a. die Ananmese und klinischen Untersuchungen durchführen, den Diagnose- und Therapieplan zusammen mit dem supervidierenden Stationsarzt oder Oberarzt festlegten, das Krankenblatt inklusive täglicher Verlaufsdokumentation führen, an funktionsdiagnostischen Maßnahmen teilnehmen, bei den Visiten "seine" Patienten betreuen und ggf. vorstellen, die pflegerischen und sozialfürsorgerischen Maßnahmen mit dem entsprechenden Personal besprechen und den Arztbrief entwerfen.
Statuserhebung und Dokumentation: Der Studierende erhebt eine beschwerdebezogene Anamnese und führt eine komplette körperliche Untersuchung durch. Die Dokumentation erfolgt schriftlich. Alle relevanten Befunde müssen von den Stationsärzten supervidiert und die Daten in der Befundokumentation entsprechend überprüft und ggf. korrigiert werden. Die Anamnese und der Aufnahmebefund werden am Aufnahmetag als Word-Dokument in "Ordis" erstellt und regelmäßig aktualisieren. Hier wird die Krankheitsauffassung dokumentiert.
Eingriffe am Patienten werden von Studierenden nur nach geeigneter Einweisung in Anwesenheit eines supervidierenden Arztes durchgeführt. Transfusionen von Blut oder Blutprodukten sind ausschließlich dem Arzt vorbehalten.
Krankenblatt: Einträge in die Krankenakte müssen vollständig und korrekt erfolgen und stets abgezeichnet werden. Es sind tägliche Verlaufseintragungen zu führen. Relevante Befundveränderungen, Therapieentscheidungen und informelle Aufklärungsgespräche müssen im Verlauf vermerkt werden. Die Verlaufsnotizen sind mit Name und Datum zu versehen. Krankenblatteinträge und Verlaufsnotizen dürfen nur krankheitsrelevante persönliche Daten enthalten.
Visitenvorstellungen: Der inhaltliche Ablauf Anamnese - klinischer Befund - Syndromdiagnose - apparative Diagnostik - aktuelle diagnostische Einschätzung - Therapieüberlegungen sollte eingehalten werden. Die Darstellung von Befund und Anamnese soll stringent sein. Die Befunde sollen nicht bis ins Detail aufgezählt sondern in Hinsicht auf die Syndromdiagnose(n) geordnet und zusammengefaßt werden. Details sollten auf Nachfrage abrufbar sein. Die Patientenvorstellungen in der Röntgenvisite müssen in wenigen Sätzen auf die Fragestellung an den Neuroradiologen führen. Sie sollten vorher mit dem Stationsarzt abgesprochen werden.
Arztbrief: Der ärztliche Entlassungsbericht wird am Entlassungstag verfasst. Der Brief sollte epikritisch aufgebaut sein und alle relevanten Untersuchungsbefunde sowie die Behandlungsstrategie enthalten. Die Länge des Arztbriefes sollte 2 Seiten nicht übersteigen. Der Brief muss immer vom Stationsarzt geprüft, ggf. überarbeitet und unterschrieben werden.
Teilnahme an den funktionsdiagnostischen Maßnahmen: Es wird dringend empfohlen, eigene Patienten zu apparativen Untersuchungen zu begleiten. Durch Lektüre sollte sich der Student schon zuvor eine Vorstellung über die Methode verschafft haben.
Klinikkonferenzen finden täglich statt und sollten von allen Studierenden besucht werden. Ort: Neuroradiologischer Besprechungsraum Zeit: 13.15 (Do. S10, EG, Bibliothek).
Neuroradiologie: Prof. Zeumer bietet ganzjährig Montags um 15.00 Uhr PJ-Unterricht an. Bitte zu Beginn des PJ-Tertial Herrn Prof. Zeumer hierauf ansprechen.
Eppendorfer Neurologisches Kolloquium: Während des Semesters Mittwochs um 17.15 (Ort und Themen hängen im Kliniksekretariat aus)
Brain-Meeting: Kurzvorträge über klinische und wissenschaftliche Themen; Donnerstags um 13.15 Uhr im Anschluss an die Klinikkonferenz