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Der Kurs der kieferorthopädischen Behandlung I findet im 2. klinischen Semester statt und umfasst 8 Semesterwochenstunden.
Für die Teilnehmer am kieferorthopädischen Behandlungskurs I sind die Kenntnisse erforderlich, die in der Vorlesung (Einführung in die Kieferorthopädie) vermittelt werden.
Es werden die Studierenden zum Behandlungskurs I zugelassen, die eine Immatrikulation für das Fach Zahnmedizin an der Universität Hamburg und einen Nachweis über die vollständig bestandene zahnärztliche Vorprüfung vorlegen.
Bestandteile des Kurses sind:
a.) der Stuhldienst, d.h. Unterricht am Patienten. Jede(r) Studierende muss während des Kurses mindestens einmal am Stuhldienst teilnehmen. Die Stuhldiensttermine dienen dem Unterricht am Patienten. Während der Stuhldiensttermine fertigt die/der Studierende Röntgenaufnahmen kieferorthopädischer Patienten im Rahmen des Radiologischen Kurses in der Poliklinik für Röntgendiagnostik an und befundet diese in der Poliklinik für Kieferorthopädie. Die Termine werden für jede(n) Studierende(n) am Aushang bekannt gegeben.
b.) das Seminar, d.h. theoretischer Unterricht. Während der Seminarzeit (2 SWS) tragen die Studierenden Referate über diagnostische Themen vor. Diese sind dem Kursassistenten eine Semesterwoche vor dem angegebenen Termin zur Korrektur abzugeben. Diese Korrektur schließt inhaltliche und formale Aspekte des Referates ein und muss vor dem entsprechenden Seminartermin testiert werden. Das Referat muss zum entsprechenden Seminartermin allen Studierenden verteilt werden.
c.) die Auswertungs- und Besprechungszeit, d.h. freie Zeit für Fallanalysen sowie Fallbesprechung mit dem Gruppenassistenten (Seminarraum der Kieferorthopädie, Ost 55).
d.) die Abschlussklausur: der theoretische Kursinhalt wird in einer Abschlussklausur (Schwerpunkt: Kurs I und Einführungsvorlesung) überprüft.
Der Kurs der kieferorthopädischen Technik findet im 3. klinischen Semester statt und umfasst 8 Semesterwochenstunden.
Für die Teilnehmer am kieferorthopädischen Technikkurs sind die Kenntnisse erforderlich, die in den vorausgegangenen Vorlesungen (Einführung in die Kieferorthopädie, Kieferorthopädie I) sowie im Behandlungskurs I vermittelt wurden. Es werden die Studierenden zum Technikkurs zugelassen, die eine Immatrikulation für das Fach Zahnmedizin an der Universität Hamburg vorlegen und die den Behandlungskurs I bestanden haben.
Bestandteile des Kurses sind:
a.) das Seminar, d.h. theoretischer Unterricht im Hörsaal.
b.) die praktische Kurszeit mit Demonstrationen: während des Kurses sind folgende Übungsarbeiten anzufertigen:
. Schaumodell nach gegenseitiger Abdrucknahme in der Poliklinik für Kieferorthopädie. Die Abdrücke werden doppelt ausgegossen. Das zweite Modell dient dabei als Arbeitsmodell für die Herstellung aktiver Platten, die gegenseitig eingesetzt werden.
. Drahtbiegeübungen
. Aktivator
. Aktive Platten.
c.) die Laborzeit, d.h. die freie Zeit für die Herstellung der praktischen Arbeiten. Für die praktischen Arbeiten steht das Studierendenlabor in Pavillon O 53 bis zum 21.12.2011 täglich bis 30 Minuten vor Laborschluss zur Verfügung.
d.) die Abschlussklausur: der theoretische Kursinhalt wird in einer Abschlussklausur überprüft.
Der Kurs der kieferorthopädischen Behandlung II findet im 4. klinischen Semester statt und umfasst 8 Semesterwochenstunden.
Für die Teilnehmer am kieferorthopädischen Behandlungskurs II sind die Kenntnisse erforderlich, die in den vorausgegangenen Vorlesungen (Einführung in die Kieferorthopädie, Kieferorthopädie I und II), im Behandlungskurs I und im Technikkurs vermittelt wurden. Es werden die Studierenden zum Behandlungskurs II zugelassen, die eine Immatrikulation für das Fach Zahnmedizin an der Universität Hamburg vorlegen und die den Behandlungskurs I und den Technikkurs bestanden haben.
Bestandteile des Kurses sind:
a.) der Stuhldienst, d.h. Unterricht an Patienten der Kursassistenten. Jede(r) Studierende muss mindestens ein Mal während des Kurses am Stuhldienst teilnehmen. Die Termine werden für jede(n) Studierende(n) am Aushang bekannt gegeben.
b.) das Seminar, d.h. theoretischer Unterricht im Hörsaal. Während der Seminarzeit tragen die Studierenden Referate über diagnostische und therapeutische Themen vor. Die schriftliche Ausarbeitung sowie der mündliche Vortrag (Power-Point etc.) sind den Kursassistenten eine Semesterwoche vor dem angegebenen Termin zur Korrektur abzugeben. Diese Korrektur schließt inhaltliche und formale Aspekte des Referates ein und muß vor dem entsprechenden Seminartermin testiert werden. Die schriftliche Version muss zum entsprechenden Seminartermin allen Studierenden vorliegen.
c.) die Auswertungs- und Laborzeit, d.h. freie Zeit für Fallanalysen sowie Fallbesprechung mit den Kursassistenten (Seminarraum im Pavillon O 55) und Herstellung der Modelle und Geräte (Labor im Pavillon O 53).
d.) das Abschlussklausur: der theoretische Kursinhalt wird in einer Abschlussklausur (Schwerpunkt: Kurs II, aber auch Vorlesungen, Kurs I und Technikkurs) überprüft.
Weiterführende Informationen zum Lehrangebot der Poliklinik für Kieferorthopädie
finden sie auf den entsprechenden Seiten zum Studium der Zahnmedizin.