Angehörigenberatung im Institut für Rechtsmedizin

Ein plötzlicher Todesfall in der näheren Umgebung oder der eigenen Familie ist häufig ein traumatisierendes, einschneidendes Erlebnis und lässt die Hinterbliebenen mit vielen Fragen zurück.

Wir möchten Sie beraten und unterstützen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, insbesondere bei Fragen zu

  • den organisatorischen Abläufen bis zur Freigabe des Verstorbenen
  • Angeboten zur psychologischen Unterstützung der Angehörigen in dieser belastenden Situation
  • der Klärung der medizinischen Vorgeschichte
  • den Möglichkeiten zur Aufklärung der Todesursache (Obduktion, bildgebende Verfahren, z.B. Computertomogramm)
  • Hinweisen auf mögliche Risikokonstellationen bei Verwandten und Kindern des Verstorbenen durch die im Institut erfolgten Untersuchungen.
  • Spezialambulanzen des UKE (z.B. genetisch verursachte Fettstoffwechselstörungen, gehäufte familiäre Krebserkrankungen usw.), wenn sich Beratungsbedarf der Familie durch den Todesfall ergeben hat.
  • Hilfen zur Beachtung und Umsetzung des Letzten Willens des Verstorbenen (Verfügungen, Organ-und Gewebespendeausweis usw.)

Oft kann ein Telefongespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin des Instituts bereits helfen, die drängendsten Fragen zu beantworten.
Unsere Fürsorge gilt nicht nur den Verstorbenen und der Aufklärung ihrer Todesumstände, sondern auch Hinterbliebenen, die nach diesem Ereignis irgendwann einen guten Weg zurück in ihr tägliches Leben finden müssen.

Weitere Informationen für den Hinterbliebenen sind hier zu finden.

Zur Abholung von Nachlass, Asservaten und Wertgegenständen der Verstorbenen müssen Sie sich telefonisch unter 040-741052127 ankündigen und können diese ausschließlich von Montag - Freitag in der Zeit von 08.00-16.00 Uhr abholen.

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