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Das Versorgungsangebot des Instituts umfasst die Diagnostik und ggf. Therapie im Rahmen einer von den Krankenkassen zugelassenen Institutsambulanz. Die Behandlungen werden von Ärztinnen und Ärzten und Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten durchgeführt. Für eine Behandlung ist eine Überweisung von einem Arzt oder einer Ärztin (möglichst der Fachgebiete Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Urologie, Psychiatrie, Psychotherapie und Psychotherapeutische Medizin) nötig.
Das therapeutische Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten mit:
Für diese Patientinnen und Patienten werden diagnostische Abklärungen und ggf. Behandlungen in Einzel-, Paar- und Gruppentherapien angeboten. Gegebenenfalls erfolgt eine medikamentöse Behandlung
Es werden Gerichtsgutachten zu zivil- und sozialrechtlichen Fragen und Gutachten für Vornamens- zu Personenstandsänderungen nach dem Transsexuellengesetz erstellt. Im Rahmen des Forensisch-Psychiatrischen Gutachterdienstes (FPG) werden Sexual- und andere Straftaten begutachtet. Das Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie ist die koordinierende Leitstelle des FPG am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.
Kontakt über Frau Kieckbusch
Tel 040-7410-57914, Fax: 040-7410-7921
In der Präventionsambulanz des Instituts für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie wird Behandlung für Menschen mit sexuellen Problemen angeboten, bei denen das Ausleben einer Neigung zu Konflikten mit bestehenden Gesetzen führen kann. Hier kann zwischen Klienten, die der Justiz aufgrund einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung bekannt sind (sog. Hellfeld), und Personen, deren sexuelle Auffälligkeiten bisher zu keiner strafrechtlichen Folge geführt haben (sog. Dunkelfeld), unterschieden werden. Beide Personenkreise finden in der Präventionsambulanz therapeutische Hilfe.
Seit vielen Jahren wird mit Menschen gearbeitet, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung gem. §§174-180 oder §182 StGB zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Die Klienten stehen entweder unter Führungsaufsicht (§68 StGB) oder Bewährung (§§56, 57f. StGB) und werden im Rahmen eines gerichtlichen Beschlusses an die Präventionsambulanz des UKE verwiesen. Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang das gruppentherapeutische Angebot der Ambulanz dar, das sich stark am weltweit verbreiteten Sex Offender Treatment Programme (SOTP) aus Großbritannien orientiert. Dieses Programm wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts auch im Hamburger Strafvollzug implementiert.
Außerdem existiert eine Behandlungsmöglichkeit für Menschen, die sexuell durch Kinder erregbar sind und befürchten, übergriffig zu werden. Die Behandlung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und ist für die Klienten kostenlos. Dieses Projekt findet in Kooperation mit dem Kinderschutzzentrum Hamburg und dem Netzwerk Kein Täter werden statt. Betroffene können sich unter 0152 - 22 81 66 28 (Sprechzeit: donnerstags von 16.30h bis 17.30h und freitags von 9h bis 11h) oder unter praevention@uke.de mit der Ambulanz in Verbindung setzen.
Insgesamt umfasst das Aufgabenspektrum des interdisziplinären Teams neben Diagnostik und Risikoeinschätzung die Behandlung dieser Personenkreise in differenzierten Einzel- und Gruppenangeboten. Die ambulante Behandlung von Personen mit sexuellen Auffälligkeiten hat am Institut eine lang zurückreichende Tradition, wobei die therapeutischen Angebote maßgeblich durch die beiden ehemaligen Leiter des Instituts Eberhard Schorsch (1935-1991) und Wolfgang Berner initiiert und weiter entwickelt wurden. Seitdem fließen kontinuierlich die Ergebnisse internationaler Studien und Forschungsprojekte in die Arbeit ein. In der konkreten Gestaltung der Angebote orientieren wir uns sowohl an den Bedürfnissen unserer Klienten als auch am jeweiligen Risiko. Eine psychiatrische Versorgung sowie die bei einzelnen Klienten notwendige medikamentöse Unterstützung während der Behandlung sind zusätzlich gewährleistet. Regelmäßig wird die Qualität unserer Arbeit wissenschaftlich überprüft.