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Das Versorgungsangebot des Instituts umfasst die Diagnostik und ggf. Therapie im Rahmen einer von den Krankenkassen zugelassenen Institutsambulanz. Die Behandlungen werden von Ärztinnen und Ärzten und Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten durchgeführt. Für eine Behandlung ist eine Überweisung von einem Arzt oder einer Ärztin (möglichst der Fachgebiete Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Urologie, Psychiatrie, Psychotherapie und Psychotherapeutische Medizin) nötig.
Das therapeutische Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten mit:
Für diese Patientinnen und Patienten werden diagnostische Abklärungen und ggf. Behandlungen in Einzel-, Paar- und Gruppentherapien angeboten. Gegebenenfalls erfolgt eine medikamentöse Behandlung
Es werden Gerichtsgutachten zu zivil- und sozialrechtlichen Fragen und Gutachten für Vornamens- zu Personenstandsänderungen nach dem Transsexuellengesetz erstellt. Im Rahmen des Forensisch-Psychiatrischen Gutachterdienstes (FPG) werden Sexual- und andere Straftaten begutachtet. Das Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie ist die koordinierende Leitstelle des FPG am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.
Kontakt über Frau Kieckbusch
Tel 040-7410-57914, Fax: 040-7410-7921
Der Beginn der ambulanten Behandlung entlassener Sexualstraftäter im UKE geht zurück auf ein Forschungsprojekt in den 1980er Jahren, welches von Eberhard Schorsch, dem Leiter der damaligen Abteilung für Sexualforschung, koordiniert wurde.
In der Folge gab es verschiedene Ebenen der Zusammenarbeit zwischen den Therapeuten und Sexualwissenschaftlern des UKE und dem Strafvollzug, auf den Feldern der Begutachtung und Behandlung, seit mittlerweile über einem Jahrzehnt aber auch in der Supervision der intramuralen Gruppenarbeit mit Sexualstraftätern durch Mitarbeiter des Instituts.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Implementierung des weltweit verbreiteten Behandlungsprogramms für Sexualstraftäter, dem SOTP (Sex Offender Treatment Programme) aus Großbritannien, in den Hamburger Strafvollzug. Dieses Projekt wurde von Wolfgang Berner, dem kürzlich emeritierten Leiter des Instituts, initiiert und begleitet. In der Verknüpfung von aufeinander aufbauenden Behandlungsangeboten in Haft und in der forensischen Nachsorge wurden therapieschulenübergreifend kognitiv-behaviorale und tiefenpsychologische Ansätze miteinander kombiniert.
Seit April 2008 bietet die Forensische Ambulanz des UKE für Sexualstraftäter, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung gem. §§174-180 oder 182 StGB zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, eine Behandlung an. Die Klienten stehen entweder unter Führungsaufsicht (§68 StGB) oder Bewährung (§§56, 57f. StGB) und werden im Rahmen eines gerichtlichen Beschlusses an die Forensische Ambulanz des UKE verwiesen.
Das Aufgabenspektrum des interdisziplinären Teams der Forensischen Ambulanz umfasst neben Diagnostik und Risikoeinschätzung vor allem die Behandlung dieses Personenkreises in differenzierten Einzel- und Gruppenangeboten. Eine enge Zusammenarbeit mit Bewährungshilfe und Führungsaufsicht ist dabei oft unerlässlich. In der Gestaltung der Angebote orientieren wir uns an den Bedürfnissen der Klientel, aber auch am jeweiligen Risiko. Wir bieten unter anderem auch eine spezielle Gruppe für Sexualstraftäter mit Suchtproblemen an. Die psychiatrische Versorgung sowie die bei einzelnen Klienten notwendige medikamentöse Unterstützung der Behandlung sind gewährleistet. In unsere Arbeit fließen die Ergebnisse internationaler Studien und Forschungsprojekte ein, beispielsweise Untersuchungen zur Gewichtung von Risiko- und protektiven Faktoren oder zur Kontrolle des Behandlungserfolges. Die eigene Arbeit wird dabei regelmäßig wissenschaftlich überprüft.