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Die Spendergewebe werden von spezialisierten Ärzten im Institut für Rechtsmedizin entnommen. Danach wird eine sorgfältige und gewissenhafte Rekonstruktion des Körpers durchgeführt, die Knochen z.B. werden durch Prothesen ersetzt. Entstellende äußere Veränderungen des Verstorbenen sind also nicht zu befürchten.