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Während die besser bekannte Organspende nach dem Hirntod nur bei noch erhaltenem Herz-Kreislaufsystem erfolgen kann, ist eine Gewebespende auch nach dem definitiven Erlöschen aller körperlichen Funktionen möglich.
Mit dieser Information möchten wir Entscheidungshilfen geben und Fragen zur Gewebespende beantworten.
Die wichtigste Frage: Was entspricht dem Willen des Verstorbenen?
Wenn er einen Organ- und Gewebespendeausweis besaß, hat er damit dokumentiert, dass er sich bereits für eine Spende entschieden hatte.
Auch ohne Spendeausweis ist eine Spende möglich, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine positive Haltung dazu hatte. Enge Bezugspersonen können also im Rahmen ihres Totensorgerechts aus ihrer Kenntnis des Verstorbenen heraus dazu ebenfalls eine Entscheidung treffen.
Im Institut für Rechtsmedizin unterstützen wir die Gewebespende, weil sie lebenden Patienten hilft, entscheidende Verbesserungen ihrer Lebensqualität zu erreichen. Das kann auch für Angehörige eines Spenders tröstend sein.
Aber: Wir respektieren jede Entscheidung für oder auch gegen eine Spende. Eine sorgfältig geprüfte und abgewogene Entscheidung wird den individuellen Umständen eines Verstorbenen und seiner Familie gerecht.
