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Alle Verstorbenen aus dem Bereich des Stadtstaates Hamburg mit ungeklärter und/oder unnatürlicher Todesursache werden in das Institut für Rechtsmedizin gebracht und einer äußeren Besichtigung unterzogen, um daraus Rückschlüsse auf die Umstände des Todes zu ziehen.
Der Verstorbene ist währenddessen von der Staatsanwaltschaft Hamburg beschlagnahmt.
Das Besichtigungsprotokoll dient in Ergänzung zu den Ermittlungen der Polizei vor Ort als Entscheidungsgrundlage für die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft, wenn ein Verschulden Dritter ausgeschlossen werden kann, andernfalls erfolgt eine gerichtlich angeordnete Obduktion. Nach der Freigabe treffen die Angehörigen weitere Entscheidungen (z.B. in bezug auf die Todesursachenklärung oder die Bestattung) im Sinne des Verstorbenen (Totensorgerecht).
In dieser für viele Angehörige schwierigen, oft traumatisierenden Situation bieten wir telefonisch Beratung und Unterstützung an.
Dazu gehören
Über den Verstorbenen und die Umstände des Todes zu sprechen ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Verarbeitung eines plötzlichen Sterbefalls. Auch eine Abschiednahme kann helfen, sich auf die neuen Realitäten einzustellen.
Unsere Fürsorge gilt nicht nur den Verstorbenen und der Aufklärung ihrer Todesumstände, sondern auch dem Wohl der Hinterbliebenen in ihrer durch den Todesfall schwierigen Lebenssituation.