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Verwendung der Untersuchungsergebnisse

Wie werden die Untersuchungsergebnisse verwendet?

Die Ärztinnen und Ärzte dieser Untersuchungsstelle unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht. Das Opfer allein bestimmt, wie die Untersuchungsergebnisse verwendet werden. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der untersuchten Person (Schweigepflichtentbindung des Arztes) werden die Ergebnisse weitergegeben. Sollte das Opfer der Gewalt sich erst zu einem späteren Zeitpunkt entschließen die Tat anzuzeigen, muss in jedem Fall eine Schweigepflichtentbindung vorliegen. Nur dann werden die Untersuchungsergebnisse z.B. an die Polizei oder an den Rechtsanwalt des Opfers weitergegeben. Dies kann auch geraume Zeit nach der Untersuchung geschehen.

Auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte können sich an die rechtsmedizinische Untersuchungsstelle wenden, um eine Konsiliaruntersuchung ihrer Patienten zu veranlassen.

Auf Wunsch bieten wir Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte, die sich für das Thema interessieren.

 

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Letzte Änderung: , 04.06.2007