Hilfsangebot der Untersuchungsstelle
Opfer von Straftaten, insbesondere verletzte Personen, können in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Tatgeschehen eine medizinische Untersuchung durch eine rechtsmedizinisch erfahrene Ärztin bzw. einen Arzt durchführen lassen. Dies gilt auch für diejenigen Opfer, die sich zunächst nicht an die Polizei wenden. Medizinische Hilfe ist selbstverständlich durch den Hausarzt oder in einer Krankenhausambulanz jederzeit zu erlangen. Die Defizite bestehen jedoch bezüglich der detaillierten Dokumentation/Protokollierung (z.B. mit Foto und Maßstab) aller auch eventuell sehr geringfügigen Verletzungen, die zur Tatrekonstruktion aufgenommen werden sollten, sowie bezüglich einer fachmännischen Spurensicherung am Körper (betreffend z.B. Blutspuren, Speichel, Sperma, Haare, Hautpartikel usw. mit fachgerechter Asservierung (d.h. Aufarbeitung und Lagerung des Spurenmaterials), damit diese Spuren in einem späteren strafrechtlichen Verfahren - sollte es dazu kommen - auch ausgewertet werden können.
Die Untersuchungen finden vornehmlich im Institut für Rechtsmedizin in den dafür vorgesehenen Ambulanzräumen statt. In besonderen Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, das eine Ärztin/ein Arzt der Ambulanz vor Ort (z.B. in Arztpraxen oder anderen Krankenhäusern) tätig wird.
Die Untersuchung, die gerichtsverwertbare Befunddokumentation und die Spurensicherung erfolgen unentgeltlich.