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Die Arbeitsgruppe erstellt forensisch-neuropathologische Gutachten im Auftrag von Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaften, Gerichte), Versicherungsträgern oder auch Privatpersonen. Hierzu gehören neben der makroskopischen Untersuchung von Gehirn, Rückenmark, Muskel- und peripheren Nervengewebe auch feingewebliche Spezialtechniken mit mikroskopischen und / oder immunhistochemischen Untersuchungen. Jedes Gutachten wird durch den Arbeitsgruppenleiter in enger Kooperation zwischen Neuropathologie und Rechtsmedizin erstellt, wobei die jeweilige Fragestellung aus beiden Blickwinkeln analysiert und gutachterlich beantwortet wird, auch als Sachverständiger bei Gericht.
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