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Gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Feststellung des Hirntodes gemäß Transplantationsgesetz wird gefordert, dass vor der Durchführung der Hirntod-Diagnostik das Vorliegen einer Intoxikation oder eine relevante Beeinflussung durch zentral wirksame Substanzen ausgeschlossen werden kann.
Folgende Untersuchungen werden im toxikologischen Labor rund um die Uhr zeitnah für die Kliniken bzw. die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) durchgeführt:
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- Quantitative Bestimmung aller relevanter Parameter - zusätzliches "general unknown"-Screening auf weitere zentral wirksame Substanzen |
Link:
Transplantationsgesetz: www.medizinrecht.de/gesetze/transplantationsgesetz.htm
Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes der Bundesärztekammer: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.45.3252
Link: DSO -Deutsche Stiftung Organtransplantation: Die DSO ist Koordinierungsstelle nach §11 des Transplantationsgesetzes und damit für die Organisation der Organspende in Deutschland verantwortlich: http://www.dso.de/