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Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP) - UKE Hamburg

Leitfaden zur Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen dermatologischen Therapie

In Kooperation mit der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft und dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (Herausgeber) wurde vom CVderm ein Leitfaden zur Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen dermatologischen Therapie erstellt.

Dieser richtet sich an Dermatologen den GKV-Praxen und Klinikambulanzen.

Download des Leitfadens als PDF | 1,2 MB

Vorwort

Die Verordnung von Dermatika ist eine Domäne des Hautarztes in Klinik und Praxis. Nicht nur bei der Verordnung von Magistralrezepturen, sondern auch in der Therapie mit Fertig-arzneimitteln weist der Dermatologe eine besondere Expertise auf. Diese erstreckt sich auf die qualifizierte Indikationsstellung, die profunde Kenntnis der galenischen Eigenschaften von Topika, der Reaktionsweise erkrankter Haut auf unterschiedliche Vehikel wie auch auf die qualitätsgesicherte Wahl des richtigen Wirkstoffes zur richtigen Zeit. Mehr als früher sind uns in der dermatologischen Therapie jedoch limitierende Rahmenbedingungen ge-setzt, die den Behandlungsaufwand erhöhen, die rationale dermatologische Therapie er-schweren und uns vor haftungsrechtliche Probleme stellen.

In dieser Situation haben wir als Vertragsärzte jedoch die Aufgabe, auch zukünftig die Arz-neimittelversorgung unserer Patienten sicherzustellen, ihnen die gesetzlich zustehenden
Präparate zukommen zu lassen und zugleich die Rahmenbedingungen des Arzneimittel-gesetzes, der Arzneimittel-Richtlinie sowie einer Vielzahl von Verordnungen einzuhalten. Neben der Verantwortung gegenüber unseren Patienten und dem Gesetzgeber stehen wir aber auch in Verantwortung gegenüber uns selbst, das Fach Dermatologie zu aller Nutzen weiterzuentwickeln und evidenzgesicherte moderne Therapien einzusetzen. Es ist ein be-kanntes Merkmal unserer modernen Medizin, dass die Geschwindigkeit der Einführung von Innovationen zunimmt, eine immer größere Zahl von Innovationen zu bewerten und bei gegebenem Nutzen in die Routineversorgung einzuführen ist.

Die vorliegende Broschüre soll als Hilfestellung zur sachgerechten Arzneimitteltherapie in der dermatologischen GKV-Praxis und Klinik beitragen. Sie setzt profunde fachärztliche Kenntnisse in der Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Haut und angrenzenden Schleimhäute voraus. Ihr Fokus ist nicht die inhaltlich-medizinische Aufarbeitung von Wis-sen, sondern die Vermittlung formeller und organisatorischer Kenntnisse in der Dermatika- Verordnung. Die Broschüre berücksichtigt dabei die gültigen Maßgaben der Gesetze und Verordnungen in Deutschland, inklusive der zum 1. April.2009 in Kraft getretenen revidier-ten Arzneimittel-Richtlinie.

Ziel der vorliegenden Broschüre ist es auch, in der vertragsärztlichen Dermatotherapie auf eine bessere Standardisierung hinzuwirken und zum Erhalt einer qualitätsgesicherten, viel-fältigen Arzneimittelversorgung beizutragen.

Den beauftragten Autoren unter Federführung von Prof. Dr. Matthias Augustin (Hamburg) sei im Namen aller Dermatologen für ihre engagierte Arbeit gedankt.

Münster / Hamburg, Januar 2010

Die Herausgeber
Prof. Dr. Thomas Luger
Dr. Michael Reusch

Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an Prof. Dr. Augustin, federführender Autor,
m.augustin@uke.de

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© Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Impressum
Letzte Änderung: Niels Kreller, 02.07.2010

IVDP - Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Haus West 38 (W38)
Martinistr. 52
20246 Hamburg

Direktor: Prof. Dr. Matthias Augustin
Tel: (040) 7410-55428
Fax: (040) 7410-55348
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