Zu den Inhalten springen

Hauptnavigation:

Kontakt | English | Sitemap

| Home > Zentren > Zentrum für Psychosoziale Medizin > Universitätsprofessur für Arbeitsmedizin > Lehre und Fortbildung

Lehre und Fortbildung

Das Fach Arbeitsmedizin ist klinisches Pflichtfach in der Ap­probati­onsordnung für Ärzte. Nach der neuen AO gehören insbeson­dere folgende arbeitsmedizinischen Inhalte zum Prüfungsstoff im zweiten Abschnitt der ärztli­chen Prüfung: Ver­mittlungen von Einstellungen, Kenntnissen, Fähig­keiten und Fertigkeiten
  • für das präventive Handeln zukünftiger Ärzte;
  • zum Vorbeugen, Erkennen und Behandeln arbeitsbedingter Einflüsse auf die Gesundheit und daraus resultierender  Krankheitsbilder, insbesondere von Berufskrankheiten;
  • zum Erkennen arbeitsbedingter Einflüsse auf die Gesundheit, zur Beurteilung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit leistungsgeminderter Erwerbstätiger und deren beruflicher Rehabilitation entsprechend den konkreten Arbeitsanforderungen.

Entsprechend dem Vorgenannten ist das Fach Arbeitsmedizin in allen Lehr- und Prü­fungs­formen des Themenblocks V beteiligt. Weiterhin beteiligt sich die Arbeitsmedizin am Unterricht in den Quer­schnittsfächern Umweltmedizin und Epidemiologie.

Die bestehenden Weiterbildungsermächtigungen ermöglichen den Erwerb der vollen Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin (2 Jahre) und Weiter­bil­dun­gen im Be­reich Lungen- und Bronchialheilkunde (1 Jahr) sowie Er­werb der Zusatz­bezeichnungen Allergologie (1,5 Jahre) und Umweltmedi­zin (1,5 Jahre).

Fortbildungsangebote mit arbeitsmedizinischem Bezug finden für  Behörden, Organisationen der Arbeitgebern oder Arbeitnehmer und der Ärzteschaft in Form von Kursen, Vorträgen und Symposien statt.

Seitenanfang    Seite drucken


© Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Impressum
Letzte Änderung: Bernd Poschadel, 22.05.2007