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Entsprechend dem Vorgenannten ist das Fach Arbeitsmedizin in allen Lehr- und Prüfungsformen des Themenblocks V beteiligt. Weiterhin beteiligt sich die Arbeitsmedizin am Unterricht in den Querschnittsfächern Umweltmedizin und Epidemiologie.
Die bestehenden Weiterbildungsermächtigungen ermöglichen den Erwerb der vollen Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin (2 Jahre) und Weiterbildungen im Bereich Lungen- und Bronchialheilkunde (1 Jahr) sowie Erwerb der Zusatzbezeichnungen Allergologie (1,5 Jahre) und Umweltmedizin (1,5 Jahre).
Fortbildungsangebote mit arbeitsmedizinischem Bezug finden für Behörden, Organisationen der Arbeitgebern oder Arbeitnehmer und der Ärzteschaft in Form von Kursen, Vorträgen und Symposien statt.