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Der am 2. Februar 2009 beschlossene neue Ethikkodex der DGAUM und des VDBW (Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte) ersetzt die ethischen Leitlinien der DGAUM von 1985. Er wurde von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe dieser beiden Verbände erarbeitet, die sich in der Folge des Schwerpunktthemas Ethik auf dem DGAUM Kongress in Hamburg 2008 zusammengefunden hat. Der Kodex trägt den rechtlichen und gesellschaftlichen Veränderungen ebenso Rechnung, wie den inzwischen weiterentwickelten medizinethischen Diskussion und der Ethikdiskussion in der Arbeitsmedizin auf internationaler Ebene. Bewusst wurde hier der Weg gewählt, die Verbindung von Wissenschaft und Praxis durch einen gemeinsamen Kodex von DGAUM und VDBW zu dokumentieren. Damit bezieht sich der neue Ethikkodex gegenüber der ethischen Leitlinie von 1985 konkreter auf die Wirklichkeit des beruflichen Handelns der Arbeitsmediziner. So ist es auch Ziel, jedem Arbeitsvertrag eines Betriebsmediziners diesen Kodex beizufügen.
Ethikkodex der Arbeitsmedizin (Auszug Kurzfassung)
Präambel
Der Ethikkodex richtet sich an alle mit arbeitsmedizinischen Aufgaben betrauten Ärzte, Wissenschaftler und Mitarbeiter in medizinischen Assistenzberufen.
Art. 1 Auftrag der Arbeitsmedizin
Aktives Hinwirken auf eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeit und ein gesundheitsorientiertes Verhalten der Beschäftigen. Zusammenarbeit mit allen Akteuren, die sich für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einsetzen.
Art. 2 Medizinethische Kompetenz
Wahrung der allgemeinen internationalen ethischen Fundamente und der ethischen Prinzipien der Medizin.
Art. 3 Fachkompetenz
Weiterentwicklung der Fachkompetenz nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und Grenzen der eigenen Kompetenz erkennen.
Art. 4 Befundweitergabe und Fürsorge
Umfassende Information der Patienten, Schweigepflicht und Datenschutz.
Art. 5 Kommunikative Kompetenz
Bereitschaft, unterschiedliche Rechte und Interessen zu verstehen und Erkenntnisse allgemeinverständlich darstellen.
Art. 6 Rechtskompetenz
Beachtung der im Arbeitsbereich einschlägigen rechtlichen Regelungen und Mitwirkung an der Weiterentwicklung.
Art. 7 Soziale Verantwortung
Reflexion der voraussichtlichen Folgen des beruflichen Handelns im Hinblick auf mögliche individuelle und gesellschaftliche Auswirkungen. Wirtschaftliche Interessen haben keinen Vorrang vor Sicherheit und Gesundheit.
Art. 8 Organisationsstrukturen und Beteiligung
Aktives Eintreten für Organisationsstrukturen und Möglichkeiten zur Diskussion, welche die Übernahme individueller und gesellschaftlicher Verantwortung ermöglichen.
Art. 9 Aus-, Weiter- und Fortbildung
Vorbereitung der Lernenden auf deren individuelle und gemeinschaftliche Verantwortung in der Arbeitsmedizin und selber Vorbild sein.
Art. 10 Forschung
Die allgemeinen Regeln des guten wissenschaftlichen Arbeitens einhalten und die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Möglichkeiten der Präventionsforschung in die Arbeitswelt einbringen.
Art. 11 Arbeitsverhältnisse und Interessenkonflikte
Nur Arbeitsverhältnisse eingehen, in denen die arbeitsmedizinischen Aufgaben entsprechend ihrer fachlichen und ethischen Prinzipien durchgeführt werden können.
Art. 12 Zivilcourage
Bei Anforderungen, die in Konflikt mit medizinischen und ethischen Leitlinien stehen, mit Zivilcourage handeln.