Zum Konzept des Hamburger Therapie-Zentrums für Suizidgefährdete
Fiedler, G., Götze, P., Gans, I., Gerisch, B., Lindner, R., Richter, M.
Hamburg 1997
1. Einleitung
2. Besonderheiten in der Behandlung von suizidalen Patienten
3. Konzeptuelle Folgerungen
3.1. Qualifiziertes Personal
3.2. Qualifiziertes Sekretariat
3.3. Fallkonferenz und Dokumentation
3.4. Unmittelbare Verfügbarkeit der Therapeuten
3.5. Erhöhter zeitlicher Aufwand für Erstkontakt und Vorgespräch
3.6. Erhöhter zeitlicher Aufwand für Erstinterview und Therapiestunden
3.7. Kurzkontakte bei laufender Therapie und telefonische Krisenintervention
4. Kosten
5. Literatur
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1. Einleitung
Inhalt
Die spezifische psychotherapeutische Behandlung von ausschließlich akut und chronisch suizidalen Patienten im ambulanten Setting erfordert eine besondere Struktur der Einrichtung. Die folgenden Überlegungen machen deutlich, welche strukturellen Konsequenzen die Besonderheiten in der Behandlung suizidaler Patienten haben. Der im Vergleich zur psychotherapeutischen Standardbehandlung höhere Aufwand und die damit verbundenen Kosten dürften durch die Vermeidung stationärer Aufnahmen und schwerer, intensivmedizinisch zu behandelnder Suizidversuche mehr als aufgefangen werden.
Das Therapiezentrum für Suizidgefährdete ist keine psychiatrische Kriseninterventionseinrichtung im üblichen Sinne. Es ist eine psychotherapeutische Einrichtung mit einem spezialisierten Behandlungsangebot für klinisch schwer gestörte Patienten in suizidalen Krisen. Für diese Patienten ist eine längere psychotherapeutische Behandlung über die Krisenintervention hinaus indiziert. Sie scheitert zumeist daran, daß die stationäre Krisenintervention zeitlich begrenzt ist und es nur wenig Ressourcen für den Beginn einer ambulanten Psychotherapie ohne Wartezeiten gibt. Das Therapiezentrum für Suizidgefährdete ermöglicht diesem Patientenkreis eine unmittelbare ambulante psychotherapeutische Behandlung in einer suizidalen Krise.
Die Grundlage des Behandlungskonzepts ist die psychoanalytische Psychotherapie (die Behandlung findet im Sitzen statt), ein den Psychotherapierichtlinien entsprechendes und von den Kostenträgern anerkanntes Standardverfahren. Entsprechend der hohen Gefährdung und der hohen Ambivalenz der Patientengruppe wurde das Standardverfahren für die Behandlung akuter suizidaler Krisen angepaßt: eine aktivere Haltung des Therapeuten, eine hohe, am Patienten orientierte Flexibilität des Settings bezüglich der Interventionen, der Anzahl und der Dauer der Behandlungsstunden, die Möglichkeit von längeren telefonischen Kontakten oder Adhoc-Gesprächen in Krisen, und die Einbeziehung psychiatrisch-psychopharmakologischer Aspekte in die Behandlung. Die Behandlungen umfassen durchschnittlich 15 - 25 Gespräche innerhalb von 3 bis 6 Monaten und liegen damit erheblich unter dem Durchschnitt der ambulanten Psychotherapie. Das Konzept hat sich auch in sehr kurzen Behandlungen im Umfang bis zu 5 Stunden bewährt.
Das Therapiezentrum für Suizidgefährdete ist eine klinische Einrichtung. Die Suizidalität der meisten Patienten ist vor dem Hintergrund einer schweren neurotischen oder Persönlichkeitsstörung zu verstehen und wird in diesem Rahmen behandelt. Zwei Drittel der Patienten hat eine Vorgeschichte mit z.T. sehr aufwendigen stationären und ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen und einem komplexen Überweisungsweg. Durch das ambulante Angebot kann eine stationäre Behandlung oft vermieden werden.
Die meisten Patienten werden suizidal innerhalb von Trennungserlebnissen oder Konflikten in ihren interpersonalen Beziehungen (z.B. Bronisch 1995, Möller 1994, Reimer, Arentewicz 1993). Für die Patienten aktualisieren sich in den Konflikten frühe -oft traumatisch erlebte oder "pathogene" (Kind 1992)- Beziehungserfahrungen und nicht ausreichend bewältigte Ablösungs- oder Autonomiekonflikte. Ohne sich dessen bewußt sein zu müssen, werden diese den aktuellen Konflikten unterlegt (Henseler 1981).
Suizidalität kann psychotherapeutisch behandelt werden. Wie generell in der Psychotherapie, ist die Beziehung, die sich zwischen Therapeut und Patient herstellt, wesentliches Moment der psychotherapeutischen Arbeit. In der Beziehung zum Psychotherapeuten und im psychotherapeutischen Setting wiederholt sich die Beziehungsdynamik, die zum suizidalen Erleben führte und in der psychoanalytischen Psychotherapie bearbeitet wird. So liegt nach Kind "eine ergiebige Quelle zur Einschätzung , aber auch zur therapeutischen Handhabung der aktuellen Suizidaliät, ... in der vom Patienten angestrebten Beziehung" (Kind 1992). Das Besondere in der Arbeit mit Suizidalen ist das hohe Ausmaß der Gefährdung der Patienten, die zu unmittelbarem Handeln zwingt. Gelingt es, eine tragfähige Beziehung herzustellen, kann sich die Suizidalität in einer psychotherapeutischen Behandlung entaktualisieren und der Handlungsdruck langfristig nachlassen.
Die Aufnahme und der Erhalt einer psychotherapeutischen Beziehung mit Patienten in suizidalen Krisen ist wegen der hohen Ambivalenz dieser Patienten oft schwierig.
Anders als im Regelfall einer psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung können Behandlungsfehler den Tod oder schwere Verletzungen des Patienten nach einem Suizidversuch zur Folge haben (u.a. Wolfersdorf 1996). "Kein Patient mit dem Risiko suizidalen Verhaltens kann ohne Therapie gelassen werden" (Möller 1996). Im ambulanten Setting besteht für die Therapeuten nicht die Möglichkeit der Überwachung suizidaler Patienten. Daher ist "die wichtigste suizidpräventive Maßnahme .. das vertrauensvolle therapeutische Gespräch in Verbindung mit einem stabilen Kontakt zum therapeutischen Team. Die Suizidalität muß im therapeutischen Gespräch bearbeitet werden" (Venzlaff 1996, s.a. Wolferdorf 1996). Das therapeutische Gespräch gilt als ein relevantes Kriterium bei Begutachtung von Kliniksuiziden. "Die Anerkennung der Unvermeidlichkeit des Irrtums bezüglich der Suizidgefahr setzt .. voraus, daß die persönliche (psychotherapeutische) Zuwendung der professionell Verantwortlichen zureichend war (hier können Mängel durch Organisationsverschulden infolge unzureichender Stellenausstattung ebenso eine Rolle spielen wie der Zwang zum Einsatz unerfahrener Kräfte ...)" (Bochnik u. Gärtner-Huth 1989). Ein weiteres Kriterium ist die zureichende Therapie.
Eine therapeutische Arbeit an der Beziehung (z.B. Sonneck 1995) ist u.a. deshalb wichtig, weil manche Patienten lieber in den Tod als in eine stationäre psychiatrische Behandlung gehen - es also die Alternative einer stationären Behandlung nicht immer gibt. Außerdem kann eine geschlossene stationäre Behandlung die Suizidgefahr erhöhen (Bochnik u. Gärtner-Huth 1989, Pohlmeier 1994, Venzlaff 1996). Die Akzeptanz einer stationären Behandlung kann das erfolgreiche Ergebnis einer ambulanten Behandlung sein.
Die Arbeit mit Suizidpatienten hat daher sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich einen erhöhten Aufwand zur Folge. Ernst & Whinney bemerken, daß in anderen bundesdeutschen Städten Kriseninterventionsstationen die suizidalen Patienten für wenige Tage stationär aufnehmen, aber kaum eine Weiterbehandlungsmöglichkeit anbieten können. "Die personelle Besetzung liegt dabei wesentlich über dem Niveau psychiatrischer Intensivbehandlung gem. Psych-PV" (Ernst & Whinney 1995).
Die Patienten des Therapiezentrums für Suizidgefährdete befinden sich in einer schweren und lebensbedrohlichen Krise.Die akute Suizidalität der Patienten erfordert eine Struktur und Organisation der Arbeit des Therapiezentrums, die nicht vergleichbar mit anderen psychiatrischen und psychotherapeutischen Ambulanzen oder Praxen ist.
Das Spezielle dieser ambulanten Einrichtung liegt nicht in einer außergewöhnlichen technischen Ausstattung, sondern
Zu den Rahmenbedingungen gehören insbesondere:
Einige Spezifika, die sich in einem höheren Zeitaufwand oder höheren Kosten niederschlagen, sind im folgenden aufgeführt.
3.1. Qualifiziertes Personal
Inhalt
Die ausschließliche Behandlung von Patienten in psychiatrischen und besonders suizidalen Krisen wird allgemein als sehr belastend beschrieben. Für die Mitarbeiter wird die Gefahr eines burn-out-Syndroms bei längerer Tätigkeit hoch eingeschätzt (z.B. Katschnik u. Konieczna 1986, Maier 1988, Petzold 1993). So gibt es in Kriseninterventionseinrichtungen häufig eine hohe Personalfluktuation und die Einrichtungen bestehen oft nur wenige Jahre (ebenda). Dem burn-out-Syndrom versucht man durch verschiedene Maßnahmen zu begegnen:
Eine Tendenz in amerikanischen Einrichtungen besteht darin, nur junge enthusiastische Therapeuten in Kriseninterventionseinrichtungen zu beschäftigen. Dem steht entgegen, daß "der Umgang mit seelischen Krisen- und Notzuständen .. nicht aus Büchern, sondern nur durch lange Erfahrung gelernt werden" kann (Katschnik u. Konieczna 1986, s.a. Wienberg 1993). In der drop-out-Quote bildet sich ab, daß besonders erfahrene Therapeuten suizidale Patienten anscheinend erfolgreicher und länger in der Behandlung halten können (Möller 1994). "Der Erfolg von Therapie/Beratung ist deshalb zunächst einmal ihre gelungene Installierung, Aufrechterhaltung und Beendigung" (Wolff 1994). Für Suizidpatienten mit ihrer anerkannt geringen Compliance gilt dies erst recht. Daher ist besonders zu werten, das unsere Abbrecherquote von unter 25 % deutlich unter den Angaben der Berliner Psychotherapiestudie für dynamische Psychotherapie liegt (35%) (Rudolf, Manz u. Öri 1994).
Andere halten maximal Halbtagsstellen für sinnvoll, damit andere berufliche Tätigkeiten eine Kompensation für diese Arbeit bieten. Dabei geht ein unangemessen hoher Anteil der Arbeitszeit für notwendige Teamkoordination und Fallkonferenzen verloren.
Deshalb ist für die erfolgreiche ambulante psychotherapeutische Behandlung mit akut suizidgefährdeten Patienten in der Mehrheit erfahrenes -und nicht in der Aus- und Weiterbildung befindliches- Personal notwendig. Die Einarbeitung neuer Mitarbeiter in das Behandlungskonzept dauert ungefähr 2 Jahre. Wegen der Struktur des Tätigkeitsfeldes bzw. der hohen Belastung der Therapeuten ist aus unserer Sicht ein Versorgungsanteil an der Arbeitszeit von über 75% nicht zu verantworten.
3.2. Qualifiziertes Sekretariat
Inhalt
Da der allererste persönliche oder telefonische Kontakt mit den Patienten über das Sekretariat erfolgt, muß es während der Öffnungszeiten ständig besetzt sein. Die Mitarbeiterinnen müssen über die üblichen Tätigkeiten hinaus auch besondere Fähigkeiten im Umgang mit diesem z.T. sehr schwierigen Patientenkreis besitzen, damit eine notwendige Behandlung nicht schon an dieser Hürde scheitert.
3.3 Fallkonferenz und Dokumentation
Inhalt
Durch die Behandlung suizidaler Patienten im ambulanten Setting übernehmen die Psychotherapeuten eine hohe Verantwortung. Es besteht Konsens in der wissenschaftlichen Literatur, daß zur Professionalität einer Kriseneinrichtung die kontinuierliche Fallsupervision der Mitarbeiter gehört. Sie ist regelhafter Bestandteil von Kriseninterventionseinrichtungen (z.B. Böhme 1992, Katschnik, Kulenkampff 1987, Schnyder, Sauvant 1993, Wedler, Wolfersdorf, Welz 1992, Wienberg 1993) und ist ein Qualitätskriterium der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) sowie der American Association of Suicidology (AAS) (Freytag, Witte 1992, AAS 1989). Eine ausführliche fallbezogene Supervision und Dokumentation der therapeutischen Arbeit ist daher gerade im ambulanten Setting unabdingbar. Die Fallkonferenz ist ausdrücklich obligatorischer Bestandteil der Behandlung, an der alle Mitarbeiter des TZS (Therapeuten und wissenschaftliche Mitarbeiter) teilnehmen müssen. Die Fallkonferenz hat daher eine andere Bedeutung als das allgemeine Verständnis von Supervision.
Eine zusätzliche umfassende fallbezogene Dokumentation bei Mehrfach- und Dauernutzern ist wichtiger Bestandteil der Strukturqualität. Im TZS wird jede Behandlungseinheit und jedes Gespräch ausführlich dokumentiert.
Krisen müssen so nicht ständig neu geklärt werden, und ein anderer Behandler des Teams kann im Notfall bei Abwesenheit des Bezugstherapeuten zureichend informiert die Behandlung übernehmen.
Fallkonferenz und Dokumentation dienen
3.4. Unmittelbare Verfügbarkeit der Therapeuten
Inhalt
Die Inanspruchnahme des Therapiezentrums durch Patienten in einer akuten suizidalen Krise ist einerseits - im Vergleich zu anderen psychotherapeutisch/psychiatrischen Ambulanzen - zeitlich nicht planbar, erfordert andererseits aber eine unmittelbare Intervention.
Daher muß für Patienten, die
während der Öffnungszeiten des Therapiezentrums von 8.30 bis 16.30 Uhr ständig ein Therapeut zur Verfügung stehen. In diese Zeit sollten für den jeweils zuständigen Therapeuten keine anderweitigen Behandlungstermine gelegt werden.
Gerade beim ersten Kontakt und in den ersten Therapiestunden ist es erforderlich, zum Patienten ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Dies ist schwierig, da gerade der vom Therapiezentrum versorgte Patientenkreis krankheitsimmanent höchst ambivalent bezüglich der Aufnahme einer therapeutischen Beziehung ist. Erst durch das Zustandekommen eines gegenseitigen Vertrauensverhältnisses ist eine ambulante Behandlung Suizidgefährdeter zu verantworten. Die erste -manchmal zeitaufwendige- Aufgabe besteht in einem ersten telefonischen Kontakt darin, den Patienten zum Aufsuchen des TZS zu bewegen. Im Rahmen des Therapiezentrums müssen daher zeitliche Ressourcen zur Verfügung stehen, die z.T. erheblich über die Normen üblicher Aufnahmegespräche (50 Min) hinausgehen.
Bei einer krisenhaften suizidalen Zuspitzung ist der normale zeitliche Rahmen einer Therapiestunde nicht einzuhalten. Hinzu kommt in vielen Fällen eine anschließende pharmakologische Behandlung, die ein weiteres Gespräch mit einem zweiten Behandler notwendig macht. Die ambivalente Haltung der Patienten zur Behandlung führt zu einem vergleichsweise überdurchschnittlichen Anteil von ausgefallenen Therapiestunden, die von den Therapeuten kurzfristig nicht anders belegt werden aber auch den Kostenträgern nicht in Rechnung gestellt werden können. Diese Aspekte erhöhen den durchschnittlichen zeitlichen Aufwand der Behandlungseinheit.
Kurzkontakte im TZS sind psychotherapeutisch orientierte Gespräche unterhalb der Dauer von Therapiegesprächen. Demnach sind sie durchweg als Bestandteil der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie zu verstehen. Kurzkontakte kommen u.a. dann zustande, wenn im Laufe einer Therapie eine Exazerbation oder eine krisenhafte suizidale Zuspitzung sich einstellt.
So muß zur Vermeidung einer stationären Aufnahme in vielen Fällen der Therapeut auch ungeplant kurzfristig zur Verfügung stehen. Im Routinebetrieb ist dies nur in kurzen Kontakten möglich. Dadurch, daß der Patient dem Therapeuten bekannt ist, ist auch in einem Kurzkontakt für den Patienten viel zu erreichen.
Die telefonische Krisenintervention findet entweder bei der telefonischen Aufnahme oder innerhalb einer laufenden Behandlung statt. Im letzten Fall hat sie die gleiche Funktion wie der Kurzkontakt bei laufender Therapie.
Der höhere Aufwand in der ambulanten Behandlung akut Suizidgefährdeter führt zu erheblich höheren durchschnittlichen Kosten im Vergleich zu psychotherapeutischen Standardbehandlungen.
Auch wenn positive Effekte nur schwer empirisch zugänglich sind, sind sie sicher vorhanden:
© Therapie-Zentrum für Suizidgefährdete (TZS) Hamburg, Germany