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Seit 2001 (1) gibt es erstmals eine Richtlinie der Bundesärztekammer
zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer
Untersuchungen in der Liquoranalytik. Die zulässigen Abweichungen
der Einzelwerte wurden 2003 modifiziert (2).
Damit sind für einige Parameter die zulässigen Abweichungen
in der externen Qualitätskontrolle für die Absolutwerte bestimmt
worden (Tab. 1).
Die Charakterisierung von Absolutwerten wird jedoch den Besonderheiten
der Liquoranalytik nicht gerecht. Deshalb sind im folgenden die Empfehlungen
der DGLN berücksichtigenswert und als mögliche zukünftige
Verbesserung von Rilibäk verstehbar.
Literatur:
- BÄK. Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung
quantitativer laboratoriums-medizinischer Untersuchungen. Dtsch Ärztebl
2001;98:2747-2759.
- BÄK. Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung
quantitativer laboratoriums-medizinischer Untersuchungen. Dtsch Ärztebl
2003;100:A3335-A3338.
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