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Vorwort
Der vorliegende Leistungskatalog wurde als Gemeinschaftswerk zahlreicher
Kolleginnen und Kollegen der Deutschen Gesellschaft für Liquordiagnostik
und Klinische Neurochemie (DGLN) zusammengestellt, denen hier nochmals
herzlich für ihre konstruktive Mitarbeit gedankt sei. Die einzelnen
Artikel stellen häufig einen Konsens aus mehreren Beiträgen
dar und sind daher nicht mit den Autorennamen versehen.
Diese Informationssammlung ist insbesondere für diejenigen Kolleginnen
und Kollegen gedacht, die für die Liquor- und neurochemische Diagnostik
Verantwortung tragen, in der Klinik Ansprechpartner für weiterführende
Diagnostik bei neurologischen Erkrankungen sind oder für die Supervision
von Methoden im neurochemischen Labor zuständig sind. Wir bemühen
uns damit um eine Bestandsaufnahme der aktuell als sinnvoll erscheinenden
oder in der Erprobung befindlichen Laborparameter, wollen aber ausdrücklich
keinen Ersatz für ein Lehrbuch der Klinischen Neurochemie oder gar
der Neurologie oder Klinischen Chemie anbieten.
Diese jetzt überarbeitete und erweiterte 2.Auflage soll die Grundlage
für eine ständige Aktualisierung der für die Diagnose
neurologischer Erkrankungen relevanten Laborkenngrößen geben
und daher on-line auf der Homepage der DGLN verfügbar sein. Gegenstand
waren daher außer der Liquordiagnostik auch Bestimmungen aus Blut
oder Urin, die überwiegend für die Diagnose neuropsychiatrischer
und neuromuskulärer Erkrankungen durchgeführt werden oder von
herausragender Bedeutung sind, nicht jedoch Standarduntersuchungen der
Klinischen Chemie, Serologie oder Mikrobiologie, die auch von Neurologen
benötigt werden. Die vorgelegte Sammlung soll auch gleichzeitig
der Aufruf an alle Kolleginnen und Kollegen sein, Verbesserungsvorschläge
zur in Zukunft häufigeren Aktualisierung an die Herausgeber zu machen.
Wir haben aus o.g. Gründen eine Reihe von Parametern weiterhin nicht
aufgenommen. Dazu gehören die im Rahmen psychiatrischer Erkrankungen
gelegentlich gemessenen Transmitter, Neuropeptide und Hormone oder das
schnell expandierende Gebiet der Cytokin-Analytik mit einer immer noch
unklaren diagnostischen Relevanz. Im Rahmen von Therapiekontrollen gemessene
Medikamentenspiegel (z.B.Antikonvulsiva), konventionelle Erregernachweise
oder eine allgemeine Serologie für Infektions- und Autoimmunerkrankungen,
werden ebenfalls nicht behandelt.
Lediglich die im Rahmen einer Notfallanalytik bei neurologischen Erkrankungen
möglichen Erreger-Schnellnachweise im Liquor wurden mit aufgenommen.
Bei den Nachweisen erregerspezifischer Antikörper wird ebenfalls
die Betonung auf die Diagnose einer intrathekalen Synthese gelegt. Eine
Reihe von überholten Methoden (z.B. Liquor-Elektrophorese) oder
durch vorteilhaftere Parameter ersetzte Methoden wurden nicht aufgeführt
(z.B. statt Glucose im Liquor und Blut nur Lactat im Liquor).
Da viele der sehr speziellen, seltenen Untersuchungen u.a. auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen
nur von wenigen Spezialisten durchgeführt werden, besteht mit Sicherheit
ein Bedarf für Adressen dieser Laboratorien. Ansprechpartner können
beim Vorstand der Fachgesellschaft erfragt werden.
Schließlich sei noch auf die zahlreichen Änderungen der Vorschriften
zur statistischen Qualitätskontrolle (RiLiBÄK) sowie das neue
Medizinprodukterecht hingewiesen, die eine Reihe von verschärften
oder zusätzlichen Pflichten für medizinische Laboratorien nach
sich ziehen.
Vorschläge der DGLN z.B. zur Berücksichtigung von Liquor/Serum-Quotienten
als abgeleitete Kenngrößen in der Qualitätskontrolle
wurden vom zuständigen Beirat der Bundesärztekammer vorerst
als systemwidrig verworfen und die zulässigen Unpräzisionen
und Unrichtigkeiten für die Einzelwerte z.T. wieder verschärft.
Diese neuen Richtlinien sind für alle in der Heilkunde Tätigen
verbindlich. (Rechtsgrundlage jetzt §4a MPBetreibV anstatt früher §4
Eichordnung). Frühere, z.T. anderslautende Stellungnahmen der DGLN
aus der Übergangsphase sind daher als Empfehlung, u.a.. für
weitergehende Qualitätssicherungsmaßnahmen, anzusehen und
entbinden nicht von der Pflicht zur Einhaltung der neuen RiLiBÄK.
Kontrollpflichtig sind im Liquor gegenwärtig Gesamteiweiß,
Glucose, Lactat, Albumin und die Immunglobuline; die gegenwärtig
zulässigen Messwertabweichungen haben sich jedoch u.a. auch wegen
der jetzt obligatorischen Kontroll- materialien in Liquormatrix mit noch
verbesserungsbedürftiger Stabilität und Sollwertermittlung
z.T. als unrealistisch erwiesen.
Die DGLN empfiehlt weiterhin über die RiLiBÄK hinaus für
die interne Qualitätskontrolle eine patientenbezogene Plausibilitätsprüfung
der Befundmuster sowie für die externe Qualitätskontrolle,
im Rahmen der 4 Pflichtringversuche jährlich, die Teilnahme an Ringversuchen
mit klinisch orientierter Befundinterpretation, auch für nicht kontrollpflichtige
Parameter, soweit verfügbar.
Aus dem neuen Medizinprodukterecht ergeben sich vermehrte Validierungspflichten
und ggf.
Haftungsrisiken für Anwender, wenn CE-zertifizierte Serum-Methoden
umstandardisiert, für Liquor angewandt oder auf Fremdgeräten
durchgeführt werden und die Produkthaftung der ur- sprünglichen
Hersteller für die Modifikationen nicht mehr greift.
Die DGLN wird aktualisierte Empfehlungen veröffentlichen, sobald
mehr Erfahrungen in der
Anwendung der neuen Regelungen vorliegen. Allen verantwortlichen, in
der Heilkunst tätigen Anwendern von In-vitro-Diagnostica sei jedoch
dringend geraten, sich mit den neuen Vorschriften des Medizinprodukterechts
und der RiLiBÄK unmittelbar vertraut zu machen.
Zum Schluss bleibt uns nur die Hoffnung, dass die letztlich am Wohle
des Patienten orientierte Arbeit von Speziallaboratorien nicht weiter
durch Wirtschaftlichkeitsdruck und bürokratische Regelungen mehr
als unbedingt nötig beeinträchtigt wird.
Oktober 2004
Die Herausgeber
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