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Im Gegensatz zur Situation in der allgemeinen Infektionsserologie ist
eine ZNS-Infektion auch durch den einmaligen liquordiagnostischen Nachweis
einer ZNS-eigenen Synthese erregerspezifischer Antikörper in vielen
Fällen zweifelsfrei belegbar. Eine Reihe von sachlichen und aus heutiger
Sicht auch weniger stichhaltigen Gründen hat dazu beigetragen, daß
die sogenannten Antikörperindex(AI)-Bestimmungen in der Liquordiagnostik
häufig auf die IgG-Klasse beschränkt bleiben. Es kann jedoch
gezeigt werden, daß ergänzende AI-Bestimmungen für erregerspezifische
IgM-Antikörper von diagnoseweisender Bedeutung sein können.
Der Nachweis erhöhter IgM-AI ist immer dort von besonderem Wert,
wo die entsprechenden IgG-Antikörperindicees im Normalbereich liegen
oder Antikörper der IgG-Klasse nicht nachweisbar sind. Die Relevanz
der IgM-AI-Bestimmung konnte für eine größere Reihe neurotroper
Erreger (Borrelien,VZV, FSME, HSVI/II, EBV,CMV, Röteln-V., Masern-V.,
Influenza-A/B-V., Toxoplasma) nachgewiesen werden. Von besonderer Bedeutung
ist die zusätzliche IgM-AI-Bestimmung im Rahmen der Neuroborreliosediagnostik.
An einem Kollektiv von 185 klinisch gesicherten Neuroborreliosen konnte
z.B. gezeigt werden, daß ohne IgM-AI die Kausalgenese der Erkrankung
jedes 4. - 5. Patienten (22 %) nicht zu objektivieren gewesen wäre.
Es ist zu betonen, daß eine IgM-AI-Erhöhung zwar häufig,
jedoch durchaus nicht immer einem akuten Infektionsstadium entspricht.
Sie besitzt zunächst nur beweisenden Charakter für die Existenz
einer ZNS-Infektion, nicht aber für deren Akuitätsgrad. Die
besonders im problematischen Einzelfall wichtige Hilfe bei der Diagnosefindung
rechtfertigt den labortechnischen Arbeitsaufwand und die zusätzlichen
Kosten von IgM-AI-Bestimmungen.
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