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Aktualisierte Empfehlungen der DGLN zur Qualitätskontrolle
Die DGLN als Fachgesellschaft weist in Ergänzung der neuen RiLiBÄK auf folgende Besonderheiten der Liquordiagnostik hin:
Allgemeines
Der Ablauf von Übergangsregelungen sowie die Wiederverschärfung
mancher zulässiger Abweichungen in den RiLiBÄK stellt
die Liquorlaboratorien vor neue Herausforderungen. Der Vorstand
der DGLN weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass
die jetzt gültigen Richtlinien eine verbindliche Rechtsverordnung
darstellen und eingehalten werden müssen.
Diese wurden vollständig im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht
(1,2); verkürzte Darstellungen finden sich auch in Publikationen
namhafter Hersteller von Kontrollmaterialien, die für die
Liquordiagnostik zulässigen Abweichungen auch auf
dieser Homepage der DGLN, Qualitätskontrolle, Rubrik „RiLiBÄK“,
Kommentare zur Auslegung auf der Homepage der BÄK. Die Kenntnis
der wesentlichen Vorschriften und deren richtige Anwendung ist daher
für jeden verantwortlichen, „in
der Heilkunst tätigen“ Laborleiter Pflicht und wird hier eigentlich
vorausgesetzt. Ohne die Vorgaben im einzelnen wiederholen zu wollen,
sei hier darauf hingewiesen, daß anders als in den alten RiLiBÄK
neben der Abweichung des Einzelwerts vom Zielwert, der labor internen
Fehlergrenzen (früher Vorperiode) sowie der aktuellen Impräzision
im Vergleich zu den zulässigen Vorgaben, am Ende der Kontrollperiode
zusätzlich die mittlere systematische Abweichung vom Zielwert im
Vergleich zur maximal zulässigen Unrichtigkeit, jeweils für
die Einzelwerte in Liquor und Serum, geprüft werden muss. Lactat
wurde zusätzlich kontrollpflichtig.
Das schließt jedoch nicht aus, dass über das Pflichtprogramm
hinaus sowohl für die interne wie die externe Qualitätskontrolle
sowie insbesondere die klinische Interpretation zusätz- liche Bewertungskriterien
wie die von der DGLN geforderte Beurteilung der Quotienten verwendet
werden; insofern werden die Minimalvorschriften, die nur die Bewertung
von Einzelmesswerten vorsehen, der Praxis im qualifizierten Liquorlabor
nicht ausreichend gerecht. Kontrollierte Einzelwerte stellen zwar sicher
eine gute Basis für die richtige Quotien-tenbildung dar. Dennoch
hängt die Qualität der Liquorproteinanalytik in ihrer methodischen
Zuverlässigkeit wie klinischen Bedeutung entscheidend davon ab,
dass Liquor und Serum stets zusammen analysiert und aufeinander bezogen
werden. Wird jedoch die Analyse von Liquor- und Serumproben in unterschiedlichen
Läufen oder gar mit verschiedenen Methoden (entgegen der Empfehlung
der DGLN) durchgeführt, so muss mit einem vermehrten systematischen
Fehler (Unrichtigkeit) der Quotienten gerechnet werden, deren mittlere
Wertlage ansonsten methodenunabhängig sein könnte, sofern die
Verdünnungsechtheit bei höherer Serumverdünnung sichergestellt
ist (3). Auch bei Verwendung gleicher Methoden mit geringem systematischem
Fehler ist wegen ungünstiger Fortpflanzung zufälliger Fehler
(Impräzision) in Einzelfällen dennoch eine unrichtige bzw.
klinisch irreführende Quotientenbildung möglich; die Impräzision
der Quotienten kann also auch größer werden.
Die Herausforderung für das Liquorlabor besteht also darin, einerseits
durch Verwendung gleicher Methoden und deren interne und externe statistische
Qualitätskontrolle nach RiLiBÄK für einen möglichst
geringen Fehler zu sorgen und andererseits darüber hinaus die Plausibilität
bzw. Richtigkeit der Quotienten und ihrer Interpretatation durch interne
Befundmusterkontrolle und Teilnahme an einem geeigneten Ringversuch zu überprüfen.
Für die wichtigste Qualitätssicherungsmaßnahme in der
Liquordiagnostik, nämlich die Plausibilitätskontrolle der integrierten
Patientenbefunde, gibt es keinerlei formale Vorschriften, sie bleibt
dem Wissen und der Erfahrung des Laborleiters vorbehalten.
Eine generelle, bis jetzt nicht zufriedenstellend gelöste Einschränkung
stellt auch die Verfügbarkeit ausreichend stabiler Kontrollmaterialien
in Liquormatrix mit zuverlässiger methodenabhängiger Sollwertermittlung
dar. Während dies für die Zellanalytik a priori unpraktikabel
und von RiLiBÄK auch nicht gefordert ist, ist die übergangsweise
tolerierte Praxis, Liquorkontrollen für die Proteinanalytik durch
Verdünnen von Serumkontrollproben auf klinisch relevante Liquorkozentrationen
selbst herzustellen, nicht mehr zulässig. Aktuell verfügbare
kommerzielle Kontrollen erfüllen die Anforderungen (Stabilität,
wirkliche Liquormatrix, methodenabhängige Sollwertermittlung, klinisch
relevante Sollwertlage), leider nur teilweise.
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Empfehlungen zu den Analyten im einzelnen
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A. Zellanalytik Nicht kontrollpflichtig nach RiLiBÄK
I. Interne Qualitätskontrolle
Statistische Qualitätskontrolle wegen mangelnder Verfügbarkeit
geeigneter stabiler Kontrollproben bzw. Präparate nicht praktikabel
. Nur durch Sorgfalt, laufendes Training und ausreichende Erfahrung sicherzustellen.
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II. Externe Qualitätskontrolle - Ringversuch
Nicht vorgeschrieben. Experimenteller Ringversuch zur Zellzahl mit teilweise
stabilisierten
Proben gegenwärtig nur von der DGKL verfügbar, bewertet allerdings
nur die Zellzahl und beinhaltet fakultativ nur eine grob-orientierende
automatische Zelldifferenzierung. Eine qualifizierte mikroskopische Zytologie
nach den Empfehlungen der DGLN (4) ist gegenwärtig leider nur als „Ringversuch
vor Ort“ in Leipzig
(früher Stadtroda) über INSTAND möglich, da ein Versand
von gleichartigen Proben oder Präparaten an die Teilnehmer unpraktikabel
ist. Trotz des damit verbundenen Aufwandes sei dieser Ringversuch zur
gelegentlichen Verbesserung und Überprüfung der eigenen zytologischen
Fähigkeiten dringend empfohlen, zum Erwerb des Liquorzertifikats
ist er unabdingbar. Hier wird in
exemplarischer Weise die richtige Differenzierung und Beurteilung von
vier diagnostisch unterschiedlichen Präparaten (u.a. entzündliche
Erkrankung, Blutung, Tumorbefall etc.) überprüft, von denen
mindestens drei im Wesentlichen (d.h. ohne grobe Fehlzuordnung oder
Unterlassung entscheidender Zellpopulationen) richtig
sein müssen. Da nicht kontrollpflichtig, wird eine Bescheinigung über
die erfolgreiche Teilnahme, jedoch kein Zertifikat
erteilt.
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B. Quantitative Proteinanalytik
Nach
RiLiBÄK vorgeschrieben für Gesamtprotein, Albumin, IgG,
IgA, IgM
I. Interne Qualitätskontrolle
Nach Ablauf der Übergangsfristen müssen für Richtigkeit
und Präzision RiLiBÄK - konforme Kontrollen mit extern ermittelten
methodenabhängigen Sollwerten getrennt für Liquor- und Serummatrix
mit mindestens zwei verschiedenen Wertlagen verwendet
werden. Das Verdünnen ist nicht mehr zulässig, wird aber als
technisch praktikabler Notbehelf teilweise noch angewandt. Selbsthergestellte
Liquorpools können zusätzlich verwendet werden, dürfen
jedoch die vorschriftskonformen Kontrollproben nicht ersetzen.
Wie bereits eingangs dargestellt, erfüllen die derzeit verfügbaren
Kontrollmaterialien nur teilweise die Anforderungen, zumindest gelegentliche
oder vorübergehende Verstöße gegen einzelne RiLiBÄK-Vorgaben
sind daher fast unvermeidlich; das Labor muss dies einschließlich
der zur Abhilfe getroffenen Maßnahmen dokumentieren. An dieser
Stelle muss nochmals bezweifelt werden, ob die Wiederverschärfung
einzelner zulässiger Abweichungen anlässlich der letzten RiLIBÄK-Novellierung
insbesondere für IgA und IgM tatsächlich den Realitäten
entspricht. Hier wurden unzulässigerweise die Abweichungen einer
synchronen Querschnittuntersuchung (Ringversuch) auf den Langzeitverlauf
mit Kontrollmaterialien zweifelhafter Stabilität übertragen.
Ein weiteres Problem stellt die Beurteilung von Serumbestimmungen dar,
die mit höherer Verdünnung als üblich vor allem im partikelverstärkten
Liquortest ge -messen werden (wiederum zumindest IgA und IgM), und nach
RiLiBÄK dennoch nach den für Serum zulässigen Abweichungen
zertifziert werden sollen.
Werden, wie von der DGLN empfohlen, Liquor und Serum in unterschiedlichen
Verdünnungen mit der gleichen Methode zusammen analysiert und
ist die Verdünnungsechtheit gewährleistet, so können
die RiLiBÄK-Prinzipien auch auf die Kontrolle von Quotienten z
.B. mit den von der DGLN vorgeschlagenen Abweichungen (siehe unter Qualitätskontrolle,
Rubrik „RiLiBÄK“ auf dieser Homepage) angewandt werden,
da mit einem geringeren systematischen Fehler bei gleichzeitig tolerabler
Impräzision zu rechnen ist. Als Minimum muss jedoch die Plausibilität
der Quotienten in den Patientenbefunden geprüft werden.
II. Externe Qualitätskontrolle - Ringversuch
Die vier-jährlichen Pflichtringversuche der anerkannten Referenzinstitutionen
erfüllen die
Minimalanforderungen gemäß RiLiBÄK für die kontrollpflichtigen
Einzelparameter, unterscheiden sich aber in weitergehenden Aufgabenstellungen
und Bewertungskriterien.
Während die DGKL Quotienten und Indizes zwar erfasst, aber nicht
bewertet, dafür aber fakultativ Diagnosestellungen vorsieht,
die allein aus den gemessenen Liquordaten nur bedingt abzuleiten sind,
bewertet der INSTAND-Ringversuch
(3) neben den Einzelwerten vor allem auch Quotienten einschließlich
einer klinischen Interpretation (z.B. Schrankenstörung, lokale Immunglobulinsynthese
etc., jedoch nicht Diagnosestellung !), wie von der DGLN empfohlen, in
der Annahme, dass Liquor und Serum zusammen analysiert werden. Die Bewertung
erfolgt, bezüglich der Einzelwerte RiLiBÄK-konform dagegen
bezüglich der Quotienten entsprechend DGLN-Empfehlungen, anhand
der methodenabhängigen Zielwerte aus mehreren Sollwertlabors unter
Berücksichtigung der Konsenswerte aller Teilnehmer.
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C. Oligoklonales IgG
Keine quantitative Analyse, daher von RiLiBÄK nicht erfasst
I. Interne Qualitätskontrolle
Keine geeigneten Kontrollproben verfügbar; mit Paraprotein aufgestockte
kommerzielle Kontrollen sind als Positivkontrolle zu grob, um die Detektion
feiner oligoklonaler Banden zu überprüfen, ggf. sollten eigene
Positivproben verwendet werden. Für die Praxis genügt jedoch
die Paralleluntersuchung mehrerer Liquor/Serum-Paare auf einem Gel, um
die Qualität der Trennung zu überprüfen und gelbedingte
Artefakte zu erkennen.
II. Externe Qualitätskontrolle - Ringversuch
Gegenwärtig nur von INSTAND verfügbar und angesichts der beschränkten
Möglichkeiten zur internen Qualitätskontrolle dringend
empfohlen, wenn auch nicht vorgeschrieben. Die Bewertung erfolgt
nach internationalem Konsens (5) bezüglich der
qualitativ richtigen Erkennung von fünf möglichen Befundmustern.
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D. Erregerspezifische Antikörper in Liquor und Serum
Gegenwärtig nicht vorgeschrieben, mit einer Kontrollpflichtigkeit
zumindest mancher
Antikörper im Serum ist jedoch in einer erneuten RiLiBÄK –Novellierung
zu rechnen
I. Interne Qualitätskontrolle
Da eine absolute Standardisierung insbesondere für Liquor fehlt
und in der klinischen Praxis Antikörperindizes bewertet werden,
empfiehlt sich hier bis auf weiteres ganz besonders die Kontrolle von
Liquor/ Serum-Quotienten, soweit möglich. Geeignete Kontrollmaterialien
sind aber vor allem für Liquor nicht verfügbar; als Notbehelf
könnte die Präzision anhand selbst hergestellter Liquor- und
Serumpools getestet werden. Als tolerable Variationskoeffizienten
können dabei 10% für den L/S-Quotienten und 16% für den
Antikörperindex gelten.
II. Externe Qualitätskontrolle - Ringversuch
Gegenwärtig nur bei INSTAND für Masern, Röteln, VZV und
HSV verfügbar. In Anbetracht der begrenzten Möglichkeiten
zur internen Qualitätskontrolle
dringend empfohlen, wenn auch nicht vorgeschrieben. Geprüft werden
neben der quantitativen Richtigkeit der Antikörperindizes (bei
vorgegebenem IgG-Quotienten ) auch die klinisch relevante Beurteilung
bezüglich erregerspezifischer lokaler Antikörpersynthese bzw.
chronisch-entzündlichem Prozess.
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E. Glucose und Lactat
Kontrollpflichtig nach RiLiBÄK
I. Interne Qualitätskontrolle
Bewertet werden nur Einzelwerte; nachdem Liquorkonzentrationen in der gleichen
Größenordnung wie im Serum liegen, bei geringer Methodenabhängigkeit
und verfügbaren Kontrollproben, in der Regel unproblematisch .
I. Externe Qualitätskontrolle - Ringversuch
Vier RiLiBÄK – konforme Pflichtringversuche der anerkannten Referenzinstitutionen
jährlich bewerten nur Einzelwerte gemäß zulässigen Abweichungen.
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Literatur:
- BÄK. Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung
quantitativer laboratoriums-medizinischer Untersuchungen. Dtsch Ärztebl
2001;98:2747-2759.
- BÄK. Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung
quantitativer laboratoriums-medizinischer Untersuchungen. Dtsch Ärztebl
2003;100:A3335-A3338.
- Reiber H. External quality assessment in clinical neurochemistry:
Survey of analysis for cerebrospinal fluid (CSF) proteins based on
CSF/serum quotients. Clin Chem 1995;41:256-263.
- Linke E., Wieczorek V., Zimmermann K. Qualitätskontrolle in
der Liquorzyto- diagnostik. In: Zettl U.K., Lehmitz R., Mix E. (Hrsg.):
Klinische Liquordiagnostik Walter de Gruyter Berlin, 2003: p.366-377
- Andersson M., Alvarez-Cermeno J., Bernardi G. et al. Cerebrospinal
fluid in the diagnosis of multiple sclerosis: A consensus report. J.
Neurol. Neurosurg. Psychiat.1994;57:897-902
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