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ANLAGE I |
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1. |
Weiterbildungszeit |
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1.1. |
Die Weiterbildungszeit beträgt bei ganztägiger Tätigkeit
ein halbes Jahr, bei Halbtagstätigkeit ein Jahr. Diese Zeitspanne
sollte in höchstens zwei Abschnitten absolviert werden.
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1.2. |
Während dieser Weiterbildungszeit bzw. bis zu einem Jahr danach
muss an insgesamt vier von der Deutschen Gesellschaft für Liquordiagnostik
und Neurochemie anerkannten Kursen mit zusammen mindestens 30 Wochenstunden
teilgenommen werden (Anlage II).
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1.3. |
Am Ende der Weiterbildungszeit wird eine Bescheinigung vom Ausbildungsberechtigten
ausgestellt, aus der die Zeit der Weiterbildung und die Zahl der durchgeführten
Laboruntersuchungen hervorgeht.
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2. |
Weiterbildungsinhalte
Während seiner Weiterbildung muss der Weiterzubildende theoretische
und praktische Kenntnisse im Bereich der Liquordiagnostik und Neurochemie
erwerben. Zur Ergänzung seiner im Ausbildungslabor erworbenen Kenntnisse
muss er vier Kurse belegen (siehe Weiterbildungszeit und Anlage II).
Die Ausbildung muss folgende Inhalte umfassen:
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2.1. |
Theoretische Grundlagen der Liquordiagnostik und Neurochemie, Durchführung
und Betrieb manuell betriebener und automatischer Analysengeräte einschließlich
der Beurteilung von Analysenfehlern, der Fehlersuche, Fehlerbehebung
und Kenntnisse zur klinischen Relevanz von Befunden.
Hierzu gehören Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten (o=obligatorisch,
f=fakultativ) in:
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2.1.1. |
Physiologie und Pathophysiologie des Liquorkompartiments und des Nervensystems
(o)
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2.1.2. |
Neuroimmunologische Reaktionsmuster (o)
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2.1.3. |
Krankheitsorientierte Evaluation von Befundmustern (o)
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2.1.4. |
Methodik und Durchführung spezieller Laboruntersuchungen der Liquordiagnostik
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2.1.4.1. |
Zytologische Methoden (Zellzahl, Zelldifferenzierung) (o), Immunzytochemie,
in situ Hybridisierung (f)
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2.1.4.2. |
Nephelometrie, Turbidimetrie, Photometrie (o)
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2.1.4.3. |
ELISA (o) |
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2.1.4.4. |
Isoelektrische Fokussierung (o)
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2.1.4.5. |
Elektrophoretische Trennung von Proteinen mit unspezifischen und oder
spezifischen Immundetektionsverfahren (Affinitätsblot, Immunoblot)
(f)
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2.1.5. |
Methodik und Durchführung spezieller Laboruntersuchungen der Neurochemie
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2.1.5.1. |
Tumormarker (f)
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2.1.5.2. |
Laktat (o) |
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2.1.5.3. |
Autoantikörper (f) |
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2.1.5.4 |
Hirnproteine als Demenz-Marker (f)
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2.1.5.5. |
Nachweis von Liquor in Sekreten (f)
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2.1.5.6. |
Therapeutisches Drug Monitoring zentral wirksamer Medikamente (f)
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2.1.6. |
Molekularbiologische Techniken (qualitativer oder semiquantitativer Nachweis
von humanem oder erregerspezifischem Genommaterial (f)
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2.1.7. |
Qualitätskontrolle (intern und extern) (o)
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2.2. |
Folgende Richtzahlen zum Nachweis der Weiterbildung müssen erbracht
werden:
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- selbständige Auswertung und Beurteilung von Liquorbefundberichten
mit vollständigem Grundprogramm und Spezialanalytik von mindestens
800 Patienten. Dazu gehören folgende Daten:
- Gesamteiweiß, Albumin, IgG, IgA, IgM mit Quotientendiagramm und
Beurteilung der intrathekalen Synthese und Laktat
- Erregerspezifischer Antikörper und Bestimmung des Antikörper-Index
- Isoelektrische Fokussierung mit Nachweis oligoklonaler Banden
- Liquorzytologie (Zellzahl und Zelldifferenzierung )
- selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation
folgender Untersuchungen:
- Mikroskopische Untersuchung des Liquors und Befundung nach einfacher
Färbung, mindestens 250 Patienten
- Quantitative immunologische Bestimmung von Proteinen und anderen Substanzen
mittels Nephelometrie, mindestens je 300 Patienten
- Quantitative immunologische Bestimmung von Proteinen mit Berechnung
des Antikörperspezifitätsindex, mindestens 200 Patienten
- Isoelektrische Fokussierung von Proteinen im Liquor und Serum, mindestens
300 Patienten
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2.3. |
Die unter Punkt 2.1 wie 2.2 genannten Kenntnisse können zum Teil
durch den Besuch der vorgesehenen Kurse erworben werden.
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3. |
Das Zertifikat für die Fachqualifikation Liquordiagnostik |
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3.1. |
Das Zertifikat wird auf Antrag erteilt.
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3.2. |
Die Vorraussetzungen für die Anerkennung der Fachqualifikation in
der Liquordiagnostik müssen erfüllt sein.
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3.3. |
Zwischen Beendigung der Weiterbildungszeit sowie Anmeldung zur Prüfung
darf nicht mehr als ein Jahr vergehen.
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ANLAGE II - Ergänzende Laborkurse
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Ein wichtiger Bestandteil für
das Erlangen des Zertifikats für die Fachqualifikation Liquordiagnostik
ist die Teilnahme an Laborkursen, die von der DGLN anerkannt sind,
der folgenden Ausrichtungen:
- Mehrtägiger Laborkurs, der Methodenvergleiche anbietet, praktische
und theoretische Kenntnisse der Liquoranalytik übt, verbunden mit
Training und einem Test zur Interpretation von Liquorbefunden. Detailliertes
Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme.
- Zytologie-Kurs mit Prüfung der Kenntnisse an Präparaten der
wesentlichen Zelltypen des normalen und pathologischen Liquors. Detailliertes
Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme.
- Zwei klinisch orientierte Kurse über allgemeine
Labordiagnostik neurologischer Erkrankungen (Teilnahme-Bescheinigung),
z.B. Fortbildungsakademie der DGN.
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Allgemeiner Laborkurs
mit Interpretationstraining und Abschlussprüfung
Als wichtiger Bestandteil ist die Interpretation von ca. 40 verschiedenen
Liquorbefunden zu leisten. Diese Befunde sollten geeignet sein, Plausibilitätsaspekte
sowohl in methodischer als auch neurologischer Hinsicht zu thematisieren.
Daneben sollen die wesentlichen neurologischen Erkrankungen eingeschlossen
sein. Die richtige Bewertung von 90% der Befunde ist Voraussetzung für
den Erhalt des Zertifikates.
Kurs in Liquorzytologie
Die Teilnahme an einem Kurs der praktisch die Fähigkeit in Differenzierung
von Liquorzellen an Zellpräparaten prüft und zertifiziert,
wird z.B. in dem Ringversuch Liquorzytologie in Leipzig angeboten.
Kurse zur allgemeinen Laboranalytik neurologischer Erkrankungen
Im Rahmen der Fortbildungsakademie der DGN werden labororientierte Diagnostik-Kurse
angeboten. Diese Halbtagskurse werden im Rahmen der DGN-Jahrestagung
validiert und vermitteln krankheitsbezogenes Wissen in allgemeiner
Labordiagnostik, vor allem auch in der Analytik anderer Körperflüssigkeiten.
Sollten Sie die oben angegebenen Bedingungen erfüllen und Ihre
Ausbildung in einem von der DGLN anerkannten Ausbildungslabor erfolgreich
abgeschlossen haben, so füllen Sie bitte den Fragebogen*
aus und senden diesen mit Kopien der entsprechenden erfolgreichen Nachweise
an den Vorsitzenden der Weiterbildungskommission. Die Originalnachweise
sind zur Prüfung mitzubringen.
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* Der Fragebogen steht als PDF-Dokument zur Verfügung. Klicken Sie
links auf das PDF-Symbol, um das Formular zu öffnen und auszudrucken. |
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