Antrag auf Erwerb der Fachqualifikation Liquordiagnostik und Klinische Neurochemie (Liquor-Zertifikat)



    zurueck zu Fachkunde
 

Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Fachqualifikation in der Liquordiagnostik wurden in den Richtlinien für die Ausbildung und den Erwerb der Fachqualifikation Liquordiagnostik (Liquorzertifikat der DGLN) vom 08.03.2002 geregelt und sind:

  1. Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums der Biochemie, Biologie, Chemie oder der Medizin
  2. Hinreichende Laborpraxis (siehe Anlage I), die in einem der qualifizierten Labors (siehe III.) oder mit Einzelnachweis in unterschiedlichen Labors erworben wurde
  3. Kenntnisse über die Relevanz der Liquoranalytik im Rahmen allgemeiner neurologischer Diagnostik. Hospitation in einer neurologischen Klinik für wenigstens vier Wochen (kann über größeren Zeitraum aufgeteilt werden)
  4. Erfolgreiche Teilnahme an einem mehrtägigen Laborkurs, bei dem u.a. die Beurteilung von Liquorbefunden trainiert und geprüft wurde (Anlage II)
  5. Erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs für Liquorzytologie mit Zertifikat (Anlage II)
  6. Nachweis der Teilnahme an mindestens 2 labordiagnostikorientierten Kursen, die die klinische Relevanz der Analytik vermitteln (Anlage II)
  7. Grundkenntnisse über allgemeine Labordiagnostik: Alle für die Neurologie relevanten Verfahren, die vor allem die Blutanalytik betreffen, z. B. Tumormarker, Autoantikörper, Thrombophiliemarker, Sepsismarker, molekularbiologische Techniken etc.
  8. Theoretische Kenntnisse (siehe Anlage I), die im Rahmen einer Prüfung durch die Prüfungskommission der DGLN geprüft werden:
    •  Relevante Analysenmethoden
    •  Anatomie und Physiologie als für die Interpretation der Liquoranalytik notwendige Grundlagen
    •  Zytologie, Neuroimmunologie
    •  Medizinisch-neurologische Kenntnisse, die für eine krankheitsbezogene Interpretation der   Liquordatenmuster nötig sind (Anlage I)
 

 

ANLAGE I

 
  1. Weiterbildungszeit  
  1.1.

Die Weiterbildungszeit beträgt bei ganztägiger Tätigkeit ein halbes Jahr, bei Halbtagstätigkeit ein Jahr. Diese Zeitspanne sollte in höchstens zwei Abschnitten absolviert werden.

 
  1.2.

Während dieser Weiterbildungszeit bzw. bis zu einem Jahr danach muss an insgesamt vier von der Deutschen Gesellschaft für Liquordiagnostik und Neurochemie anerkannten Kursen mit zusammen mindestens 30 Wochenstunden teilgenommen werden (Anlage II).

 
  1.3. Am Ende der Weiterbildungszeit wird eine Bescheinigung vom Ausbildungsberechtigten ausgestellt, aus der die Zeit der Weiterbildung und die Zahl der durchgeführten Laboruntersuchungen hervorgeht.

 
  2.

Weiterbildungsinhalte
Während seiner Weiterbildung muss der Weiterzubildende theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich der Liquordiagnostik und Neurochemie erwerben. Zur Ergänzung seiner im Ausbildungslabor erworbenen Kenntnisse muss er vier Kurse belegen (siehe Weiterbildungszeit und Anlage II). Die Ausbildung muss folgende Inhalte umfassen:

 
  2.1.

Theoretische Grundlagen der Liquordiagnostik und Neurochemie, Durchführung und Betrieb manuell betriebener und automatischer Analysengeräte einschließlich der Beurteilung von Analysenfehlern, der Fehlersuche, Fehlerbehebung und Kenntnisse zur klinischen Relevanz von Befunden.
Hierzu gehören Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten (o=obligatorisch, f=fakultativ) in:

 
  2.1.1. Physiologie und Pathophysiologie des Liquorkompartiments und des Nervensystems (o)
 
  2.1.2. Neuroimmunologische Reaktionsmuster (o)
 
  2.1.3. Krankheitsorientierte Evaluation von Befundmustern (o)
 
  2.1.4. Methodik und Durchführung spezieller Laboruntersuchungen der Liquordiagnostik
 
  2.1.4.1. Zytologische Methoden (Zellzahl, Zelldifferenzierung) (o), Immunzytochemie, in situ Hybridisierung (f)
 
  2.1.4.2. Nephelometrie, Turbidimetrie, Photometrie (o)
 
  2.1.4.3. ELISA (o)  
  2.1.4.4. Isoelektrische Fokussierung (o)
 
  2.1.4.5. Elektrophoretische Trennung von Proteinen mit unspezifischen und oder spezifischen Immundetektionsverfahren (Affinitätsblot, Immunoblot) (f)
 
  2.1.5. Methodik und Durchführung spezieller Laboruntersuchungen der Neurochemie
 
  2.1.5.1. Tumormarker (f)
 
  2.1.5.2. Laktat (o)  
  2.1.5.3. Autoantikörper (f)  
  2.1.5.4 Hirnproteine als Demenz-Marker (f)
 
  2.1.5.5. Nachweis von Liquor in Sekreten (f)
 
  2.1.5.6. Therapeutisches Drug Monitoring zentral wirksamer Medikamente (f)
 
  2.1.6. Molekularbiologische Techniken (qualitativer oder semiquantitativer Nachweis von humanem oder erregerspezifischem Genommaterial (f)
  2.1.7. Qualitätskontrolle (intern und extern) (o)
 
  2.2. Folgende Richtzahlen zum Nachweis der Weiterbildung müssen erbracht werden:

 
   
  •  selbständige Auswertung und Beurteilung von Liquorbefundberichten mit vollständigem Grundprogramm und Spezialanalytik von mindestens 800 Patienten. Dazu gehören folgende Daten:

    • Gesamteiweiß, Albumin, IgG, IgA, IgM mit Quotientendiagramm und Beurteilung der intrathekalen   Synthese und Laktat
    • Erregerspezifischer Antikörper und Bestimmung des Antikörper-Index
    • Isoelektrische Fokussierung mit Nachweis oligoklonaler Banden
    • Liquorzytologie (Zellzahl und Zelldifferenzierung )

  •  selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation folgender Untersuchungen:

    • Mikroskopische Untersuchung des Liquors und Befundung nach einfacher Färbung, mindestens 250 Patienten
    • Quantitative immunologische Bestimmung von Proteinen und anderen Substanzen mittels Nephelometrie, mindestens je 300 Patienten
    • Quantitative immunologische Bestimmung von Proteinen mit Berechnung des Antikörperspezifitätsindex, mindestens 200 Patienten
    • Isoelektrische Fokussierung von Proteinen im Liquor und Serum, mindestens 300 Patienten

 
  2.3. Die unter Punkt 2.1 wie 2.2 genannten Kenntnisse können zum Teil durch den Besuch der vorgesehenen Kurse erworben werden.

 
  3. Das Zertifikat für die Fachqualifikation Liquordiagnostik  
  3.1. Das Zertifikat wird auf Antrag erteilt.
 
  3.2. Die Vorraussetzungen für die Anerkennung der Fachqualifikation in der Liquordiagnostik müssen erfüllt sein.
 
  3.3. Zwischen Beendigung der Weiterbildungszeit sowie Anmeldung zur Prüfung darf nicht mehr als ein Jahr vergehen.


 

ANLAGE II - Ergänzende Laborkurse

 
 

Ein wichtiger Bestandteil für das Erlangen des Zertifikats für die Fachqualifikation Liquordiagnostik ist die Teilnahme an Laborkursen, die von der DGLN anerkannt sind, der folgenden Ausrichtungen:

  1. Mehrtägiger Laborkurs, der Methodenvergleiche anbietet, praktische und theoretische Kenntnisse der Liquoranalytik übt, verbunden mit Training und einem Test zur Interpretation von Liquorbefunden. Detailliertes Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme.

  2. Zytologie-Kurs mit Prüfung der Kenntnisse an Präparaten der wesentlichen Zelltypen des normalen und pathologischen Liquors. Detailliertes Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme.

  3. Zwei klinisch orientierte Kurse über allgemeine Labordiagnostik neurologischer Erkrankungen (Teilnahme-Bescheinigung), z.B. Fortbildungsakademie der DGN.


 
 

Allgemeiner Laborkurs mit Interpretationstraining und Abschlussprüfung
Als wichtiger Bestandteil ist die Interpretation von ca. 40 verschiedenen Liquorbefunden zu leisten. Diese Befunde sollten geeignet sein, Plausibilitätsaspekte sowohl in methodischer als auch neurologischer Hinsicht zu thematisieren. Daneben sollen die wesentlichen neurologischen Erkrankungen eingeschlossen sein. Die richtige Bewertung von 90% der Befunde ist Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikates.

Kurs in Liquorzytologie
Die Teilnahme an einem Kurs der praktisch die Fähigkeit in Differenzierung von Liquorzellen an Zellpräparaten prüft und zertifiziert, wird z.B. in dem Ringversuch Liquorzytologie in Leipzig angeboten.

Kurse zur allgemeinen Laboranalytik neurologischer Erkrankungen
Im Rahmen der Fortbildungsakademie der DGN werden labororientierte Diagnostik-Kurse angeboten. Diese Halbtagskurse werden im Rahmen der DGN-Jahrestagung validiert und vermitteln krankheitsbezogenes Wissen in allgemeiner Labordiagnostik, vor allem auch in der Analytik anderer Körperflüssigkeiten.
Sollten Sie die oben angegebenen Bedingungen erfüllen und Ihre Ausbildung in einem von der DGLN anerkannten Ausbildungslabor erfolgreich abgeschlossen haben, so füllen Sie bitte den Fragebogen* aus und senden diesen mit Kopien der entsprechenden erfolgreichen Nachweise an den Vorsitzenden der Weiterbildungskommission. Die Originalnachweise sind zur Prüfung mitzubringen.

 
  * Der Fragebogen steht als PDF-Dokument zur Verfügung. Klicken Sie links auf das PDF-Symbol, um das Formular zu öffnen und auszudrucken.  

Deutsche Gesellschaft für Liquordiagnostik und Klinische Neurochemie e.V.