Antrag auf Erwerb der Ausbildungsberechtigung für Liquordiagnostik und Klinische Neurochemie



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  Übergangsregelung:

Der Antragsteller muss das Liquor-Zertifikat besitzen und Mitglied der DGLN sein. Eine mehrjährige, jedoch mindestens fünfjährige Tätigkeit in einem Liquorlabor, das die Voraussetzungen eines Ausbildungslabors erfüllt, ist Voraussetzung für den Erwerb der Ausbildungsberechtigung (Richtlinien III, a). Die mindestens dreijährige Tätigkeit in einem solchen Labor nach Erwerb des Liquorscheins entfällt für die Übergangsregelung.

Die Ausbildungsberechtigung wird ad personam für 5 Jahre erteilt und ist an die Tätigkeit in einem Ausbildungslabor gekoppelt. Der Antrag ist an die Ausbildungskommission zu stellen. Diese prüft die Voraussetzungen und vergibt die Ausbildungsberechtigung. Bleiben die Grundvoraussetzungen erhalten, so kann die Weiterbildungsberechtigung auf Antrag um jeweils 5 Jahre verlängert werden.

Zum Erwerb der Ausbildungsberechtigung muss der Antragsteller, soweit noch nicht erfolgt, das für die Ausbildung vorgesehene Liquorlabor von der Weiterbildungskommission anerkennen lassen. Die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Liquorlabors als Ausbildungslabor im Sinne der DGLN sind in den Richtlinien III, b geregelt.

Die eingereichten Unterlagen müssen einmal im Original und 3mal in Kopie beigefügt werden.


Deutsche Gesellschaft für Liquordiagnostik und Klinische Neurochemie e.V.