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Auf Antrag kann ein Liquorlabor, das die unten aufgeführten Voraussetzungen
erfüllt, Ausbildungslabor der Deutschen Gesellschaft für Liquordiagnostik
und Klinische Neurochemie e.V. (DGLN) werden. Über den Antrag entscheidet
die Weiterbildungskommission der DGLN. Neben den unten genannten Grundvoraussetzungen
ist die Anerkennung als Ausbildungslabor an die Ausbildungsqualifikation
des Ausbildungsberechtigten geknüpft. Die Anerkennung als Ausbildungslabor
wird jeweils für 5 Jahre erteilt und kann dann auf Antrag jeweils
für 5 Jahre verlängert werden.
Voraussetzungen für die Qualität eines Weiterbildungslabors
für Liquordiagnostik:
Das Labor sollte einen jährlichen Probendurchsatz von ca. 1000 Liquor-
und Serumproben haben. Es soll das Grundprogramm, ggf. in Zusammenhang
mit anderen Laboratorien, durchführen. Zum Grundprogramm gehört:
- Visuelle Inspektion
- Zytologie mit Bestimmung der Zellzahl und Durchführung der Zelldifferenzierung
- Proteinanalytik mit Gesamteiweiß im Liquor sowie Albumin, IgG,
IgA, IgM im Liquor und Serum.
- Isoelektrische Fokussierung zum Nachweis von oligoklonalem IgG.
- Nachweis erregerspezifischer Antikörper im Liquor und Serum mit
ELISA-Technik und Berechnung des Antikörperindex.
- Es soll ein integrierter Gesamtbericht mit Interpretation der beschriebenen
Parameter erfolgen.
- Einbeziehung weiterer Parameter (wie in III b der Richtlinien beschrieben)
ist möglich.
- Interne und externe fachgerechte Qualitätskontrolle muss nachgewiesen
werden. Für die externe Qualitätskontrolle muss an einem Ringversuch
teilgenommen werden, der den Anforderungen der DGLN entspricht (Richtlinien
III b).
Eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung als qualifiziertes
Liquorlabor ist die Zusammenfassung aller Daten des Grundprogramms sowie
zusätzliche Parameter, wie spezifische Antikörperindices.
Sollte z.B. die Bestimmung der spezifischen Antikörper in einem anderen,
z.B. virologischen oder mikrobiologischen Labor erstellt werden, so ist
es dennoch notwendig, die Daten in Kooperation mit diesen Labors in einen
integrierten Gesamtbefund aufzunehmen.
Eine hinreichende personelle und technische Kapazität für Zytologie
(Zelldifferenzierung) sind Voraussetzung für die Anerkennung.
Für die Bearbeitung und Vergabe der Anerkennung eines Liquorlabors
als Ausbildungslabor der DGLN wird zur Zeit eine Gebühr von €
500,00 erhoben. Diese ist an den Schatzmeister der DGLN mit entsprechendem
Vermerk vor der Zulassung zur Prüfung zu entrichten (die Kosten werden
in der Geschäftsordnung der Weiterbildungskommission vom Juli 2002
geregelt). Die Weiterbildungskommission behält sich vor, das entsprechende
Labor zu besichtigen.
Die eingereichten Unterlagen müssen einmal im Original und 3mal
in Kopie beigefügt werden.
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