Antrag auf Anerkennung eines Liquorlabors als Ausbildungslabor der DGLN  


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Auf Antrag kann ein Liquorlabor, das die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, Ausbildungslabor der Deutschen Gesellschaft für Liquordiagnostik und Klinische Neurochemie e.V. (DGLN) werden. Über den Antrag entscheidet die Weiterbildungskommission der DGLN. Neben den unten genannten Grundvoraussetzungen ist die Anerkennung als Ausbildungslabor an die Ausbildungsqualifikation des Ausbildungsberechtigten geknüpft. Die Anerkennung als Ausbildungslabor wird jeweils für 5 Jahre erteilt und kann dann auf Antrag jeweils für 5 Jahre verlängert werden.

Voraussetzungen für die Qualität eines Weiterbildungslabors für Liquordiagnostik:
Das Labor sollte einen jährlichen Probendurchsatz von ca. 1000 Liquor- und Serumproben haben. Es soll das Grundprogramm, ggf. in Zusammenhang mit anderen Laboratorien, durchführen. Zum Grundprogramm gehört:

  • Visuelle Inspektion

  • Zytologie mit Bestimmung der Zellzahl und Durchführung der Zelldifferenzierung

  • Proteinanalytik mit Gesamteiweiß im Liquor sowie Albumin, IgG, IgA, IgM im Liquor und Serum.

  • Isoelektrische Fokussierung zum Nachweis von oligoklonalem IgG.

  • Nachweis erregerspezifischer Antikörper im Liquor und Serum mit ELISA-Technik und Berechnung des Antikörperindex.

  • Es soll ein integrierter Gesamtbericht mit Interpretation der beschriebenen Parameter erfolgen.

  • Einbeziehung weiterer Parameter (wie in III b der Richtlinien beschrieben) ist möglich.

  • Interne und externe fachgerechte Qualitätskontrolle muss nachgewiesen werden. Für die externe Qualitätskontrolle muss an einem Ringversuch teilgenommen werden, der den Anforderungen der DGLN entspricht (Richtlinien III b).

Eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung als qualifiziertes Liquorlabor ist die Zusammenfassung aller Daten des Grundprogramms sowie zusätzliche Parameter, wie spezifische Antikörperindices.
Sollte z.B. die Bestimmung der spezifischen Antikörper in einem anderen, z.B. virologischen oder mikrobiologischen Labor erstellt werden, so ist es dennoch notwendig, die Daten in Kooperation mit diesen Labors in einen integrierten Gesamtbefund aufzunehmen.
Eine hinreichende personelle und technische Kapazität für Zytologie (Zelldifferenzierung) sind Voraussetzung für die Anerkennung.

Für die Bearbeitung und Vergabe der Anerkennung eines Liquorlabors als Ausbildungslabor der DGLN wird zur Zeit eine Gebühr von € 500,00 erhoben. Diese ist an den Schatzmeister der DGLN mit entsprechendem Vermerk vor der Zulassung zur Prüfung zu entrichten (die Kosten werden in der Geschäftsordnung der Weiterbildungskommission vom Juli 2002 geregelt). Die Weiterbildungskommission behält sich vor, das entsprechende Labor zu besichtigen.

Die eingereichten Unterlagen müssen einmal im Original und 3mal in Kopie beigefügt werden.


Deutsche Gesellschaft für Liquordiagnostik und Klinische Neurochemie e.V.