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Ersteinschätzung

In den Notaufnahmen werden alle Patienten von qualifiziertem Pflegepersonal ersteingeschätzt. Diese Ersteinschätzung dient der Beurteilung der Dringlichkeit eines Notfalls. Hier werden z.B. Einweisungsgrund, Schmerzzustand, Schweregrad einer Verletzung und ggf. Vitalparameter beurteilt. Es werden 5 Stufen unterteilt:

Lebensgefahr sofort Meistens werden diese Patienten von der Leitstelle der Feuerwehr angemeldet und kommen mit Notarzt-Begleitung zu uns. Es findet dann eine so genannte Schockraumbehandlung statt.
dringend zeitnaher Behandlungsbeginn Patienten mit meistens akuten Beschwerden
z.B. Schulterluxationen, Frakturen, unklaren Brustschmerzen
aufgeschobene Dringlichkeit nachgeordneter Behandlungsbeginn
Patienten mit leichten bis mittleren Beschwerden.
z.B. Prellungen, Schürfwunden, kleinen Verletzungen, Verdacht auf Thrombose, leichtere Bauchschmerzen
behandlungsbedürftig nachgeordneter Behandlungsbeginn
Eine ärztliche Behandlung erfolgt, sobald ein entsprechender Arzt zur Verfügung steht. Hier können längere Wartezeiten entstehen. Behandlung kann auch in einer Notfallpraxis stattfinden.
Ambulanzfall kein Notfall Termin in der Ambulanz, während der regulären Sprechzeiten
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Letzte Änderung: Andreas Plate, 21.05.2007