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Fakultätsrat

Fakultätsrat

Akademischer Senat

Ab 01.04.2010 gehören dem AS aus dem UKE folgende Mitarbeiter an:     aus der Gruppe der Professoren: Frau Prof. Platzer, Herr Prof. Hüneke   aus der Gruppe der akademsichen Mitarbeiter: Herr Dr. Altenhoff, Herr Dr. Claussen   aus der Gruppe des TVP: Frau Redlefsen, Herr Floigl  

Mit dem "Gesetz zur Neustrukturierung des Universitätskrankenhauses Eppendorf (UKEStrG)" ist das UKE ab dem 15.09.2001 in das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, eine rechtsfähige Körperschaft des Öffentlichen Rechts, umgewandelt worden. Sie ist eine landesunmittelbare Körperschaft und Gliedkörperschaft der Universität Hamburg.

Die Entscheidungs- und Beteiligungsrechte der Universitätsorgane sind für den Bereich des UKE begrenzt auf übergreifende Angelegenheiten der akademischen Selbstverwaltung und Berufungsangelegenheiten (bzgl. der Gleichstellung).

Der Fakultätsrat als Organ der Medizinischen Fakultät ist beteiligt an der Wahrnehmung der Aufgaben in Lehre, Studium, Forschung und akademischer Weiterbildung.

Der Fakultätsrat setzt sich zusammmen aus Vertretern der Hochschullehrer/innen/Professor/innen, der Studierenden, des Akademischen Personals und des Technischen -und Verwaltungspersonals.

Aufgaben des Fakultätsrates (nach dem UKEG u. HmbHG):

1. Wahl des Dekans, Abberufung des/r Dekans/in aus wichtigen Gründen (Einvernehmen mit dem Kuratorium erforderlich),

2. Bestätigung der Prodekane, des/r Geschäftsführers/in,

3. Vorschlagsrecht zum Organisationsplan der UKE-Satzung (zusammen mit dem Vorstand),

4. Erlass, Änderung und Aufhebung von Prüfungsordnungen, Studienordnungen und Satzungen der Med. Fakultät (auch Schaffung weiterer Organe zur Augabenwahrnehmung),

5. Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen über Auswahlverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen betr. die Med. Fakultät,

6. Entscheidung über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans der Med. Fakultät,

7. Entscheidung über die Organisation der Fakultät incl.des Erlasses der Fakultätssatzung,

8. Entscheidung über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von einzelnen Selbstverwaltungseinheiten in Lehre und Forschung,

9. Stellungnahmen zu Berufungsvorschlägen, Vorschläge zur Aufstellung der Berufungsauschüsse,

10. Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung ,,Professor/in" nach § 17 (1) HmbHG,

11. Wahl von Gleichstellungsbeauftragten,

12. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und Kontrolle des Dekanats,

13. Stellungnahme zu allen Angelegenheiten der Fakultät,

14. Einsetzen der Berufungsausschüsse (festzulegen durch Satzung).

Er nimmt außerdem folgende Aufgaben des Hochschulsenats wahr, die sich aus § 85 Absatz 1 Nummern 5 bis 12 und 14 HmbHG ergeben (als Besonderheit im UKE):

1. Stellungnahme zu den Struktur- und Entwicklungsplänen und deren Fortschreibung,
2. Erlass von Richtlinien zur Frauenförderung, Aufstellung von Frauenförderplänen
3. Wahl der Behindertenbeauftragten
4. Stellungnahmen zu Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung,
5. Stellungnahmen zu den Wirtschaftsplänen,
6. Stellungnahmen zu den Gebührensatzungen,
7. Verleihung akademischer Ehrungen.

Die Dekanin oder der Dekan ist Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Fakultätsrates. Der Fakultätsrat kann für einzelne seiner Aufgaben Ausschüsse und Beauftragte einsetzen und diesen Entscheidungsbefugnisse übertragen.

Administrative Betreuung des Fakultätsrates:
Frau Petra Weis, Campus Lehre Geb. N55, 5.OG, Zi. 17
Fon 7410-54163, Fax 7410-56752
weis@uke.de

 

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Letzte Änderung: Petra Weis, 26.02.2010