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Dekanat > Außerplanmäßige Professur nach § 17(1) HmbHG

VERFAHREN für das Erreichen einer AUSSERPLANMÄSSIGEN PROFESSUR (APL) nach § 17 (1) HmbHG

Ansprechpartner: Jens Hermann, Campus Lehre N 55, 5. OG, Zi. 16, Telefon 040-7410-56777, j.hermann@uke.de

Inhalt

1. Erläuterung
2. Aufgaben des Bereiches
3. Verfahrensablauf
    - Antragstellung
    - Ausschussarbeit
    - Prüfungsverfahren
    - Verleihung der Urkunde

1. Erläuterung

Das Präsidium der Universität Hamburg kann gem. § 17(1) Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) auf Vorschlag einer Fakultät Personen die akademische Bezeichnung "Professor /in" verleihen.
Der Antrag wird von einem leitenden Professor gestellt.
Das Antragsverfahren kann frühestens vier Jahre nach der Habilitation bzw. einer damit vergleichbaren Qualifikation eingeleitet werden. Hervorragende Leistungen in Forschung und Lehre nach der Habilitation werden von einem Fakultätsausschuss auf der Basis eines Punktesystems festgestellt, wobei ein Punktewert von 100 als Orientierung dient. Die erforderlichen Leistungen in Forschung und Lehre können mit einer Schwerpunktsetzung in der Forschung oder in der Lehre erworben werden: Der Punktwert von 100 soll zu mindestens 50% aus Leistungen in der Forschung und zu mindestens 20% aus Leistungen in der studentischen Lehre bestehen, während die verbleibenden 30% durch Leistungen in der Forschung oder in der Lehre  nachgewiesen werden können.

Schwerpunktsetzung Forschung:
Ein Aufstellung hierzu finden Sie in den Geschäftsordnungsbestimmungen der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg für eine Verleihung der akademischen Bezeichnung "Professorin/Professor" nach § 17(1) HmbHG (siehe Box)

Schwerpunktsetzung Lehre:
Eine Aufstellung hierzu finden Sie in den Geschäftsordnungsbestimmungen der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg für eine Verleihung der akademischen Bezeichnung "Professorin/Professor" nach § 17 (1) HmbHG (siehe Box)

Die verbleibenden 30% werden innerhalb der Prüfung der Lehrleistung nach folgendem Katalog berücksichtigt und entsprechend gewertet:
1. Mitarbeit in Gremien (CKs, Themenblockgruppen; Fachvertreter, ASL, FD, sonstige) = pro Jahr 3 Pkt.
2. Aktive medizindidaktische Schulungen von Lehrenden = pro Schulungstag 1 Pkt.
3. Pflichtlehre, die über die Lehrverpflichtung hinaus geht  = pro Semester 1 Pkt.
4. B-Lehre für Mediziner = pro Semester 0,5 Pkt.
5. Selbstgehaltene Vorträge, Postervorstellungen auf Kongressen zur Medizinischen Ausbildung = national 2 Pkt. / international 3 Punkte (Letztautoren erhalten die Hälfte der Punktzahl, Mittelautoren keine Pkt.)
6. Lehrpublikationen in Zeitschriften die keinen Impact-Faktor besitzen = 3 Pkt. für Erst- und Letztautorenschaft / 1 Pkt. für Mittelpositionen
7. "Teacher of the Year" =  1. Platz  1 Pkt./ 2. Platz 0,5 Pkt.
8. und weitere, bspw. außeruniversitäre Lehrpreise, e-learning Module, Skripte für Studierende, Entwicklung neuer Prüfungsformen = indivduelle Punktevergabe, Maximalpunktzahl 10 Pkt.

Die Prüfung der einzureichenden Leistungen wird individuell betrachtet. Die letztendliche Entscheidung über die Erfüllung der Kriterien zur Aufnahme des Verfahrens liegt beim Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg.

2. Aufgaben des Bereiches

3. Verfahrensablauf

Einreichen des Antrages auf Verleihung der akademischen Bezeichnung "Professor/in" von einem Klinikprofessor über den Dekan.
Zu den einzureichenden Unterlagen gehören Lebenslauf, Liste der Publikationen, Drittmittel und Lehrverzeichnis.
Die formale Prüfung des Antrages erfolgt im Dekanat. Sobald die Vorprüfung durch die Prodekanate Lehre und Forschung erfolgt ist, wird die Akte (bei positivem Bescheid) an das Dekanat zur Eröffung des Prüfungsverfahrens weitergegeben.

Einsetzen eines Ausschusses durch den Fakultätsrat. Der Ausschuss bewertet den wissenschaftlichen Inhalt und holt zur Beurteilung der/des jeweiligen Antragstellerin/Antragstellers externe Gutachten ein.

Der Ausschuss legt dem Fakultätsrat einen Abschlussbericht vor. Bei Entscheidung für einen Vorschlag auf Verleihung legt der Dekan den Antrag mit den Unterlagen dem Präsidium der Universität Hamburg zur Entscheidung vor.

Das Verfahren endet mit der Erstellung der Urkunde durch das Präsidium der Universität Hamburg.

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Letzte Änderung: Petra Weis, 08.02.2012