| Home > Ärzte / Wissenschaftler > Sachförderung
Neben der internen Nachwuchsförderung stellt die Medizinische Fakultät Mittel für die Sachförderung zur Verfügung. Die Anträge auf Sachförderung sind schriftlich an das Dekanat zu stellen.
Folgende Programme zur Sachförderung werden aktuell aus den Mitteln der Fakultät finanziert:
Die Richtlinien für die Anschubfinanzierung und Komplementäre Forschungsförderung stehen als Download im Intranetbereich zur Verfügung.
Neben der aus der Medizinischen Fakultät finanzierten Sachförderung, gibt es die Möglichkeit zur Förderung von Reisekosten aus den Stiftungsmitteln der Universität Hamburg
Bitte richten Sie Ihre Anträge zur Sachförderung an Frau Antke Wolter im Forschungsdekanat der Medizinischen Fakultät.
| Das Programm zur Beantragung einer Publikationskostenbeihilfe wurde mit sofortiger Wirkung zum 14.04.2011 beendet. |
Mit Mitteln der Anschubfinanzierung Forschung werden Antragsvorbereitungen für besonders hervorgehobene Forschungsprojekte unterstützt (z.B. SFB, Exzellenzinitiativen, Kooperationen mit externen Industriepartnern), indem Personal- und Sachkosten übernommen werden.
Der an das Dekanat gerichtete formlose Antrag sollte Auskunft über das angestrebte Forschungsprojekt, das Konzept dieses Projektes und die beantragte/n Stelle/n und deren Kosten bzw. die beantragten Sachkosten geben.
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sind den Richtlinien zur Sachförderung zu entnehmen, welche im Intranetbereich zum Download zur Verfügung stehen.
Mit der komplementären Forschungsförderung kann ein Zuschuss für ein Gerät im Prodekanat für Forschung beantragt werden, das im Rahmen eines positiv begutachteten Projektes (v. a. DFG, BMBF, EU u. a.) nicht genehmigt wurde. Ziel der Förderung ist damit die Verstärkung der Grundausstattung. Das Gerät, dessen Anschaffung gefördert werden soll, soll im Projektantrag ausdrücklich genannt und in der Bewilligung des Projektes ausdrücklich in die Grundausstattung verwiesen worden sein.
Informationen zu den notwendigen Unterlagen, die mit einem formlosen Antrag im Forschungsdekanat eingereicht werden müssen, sind den Richtlinien zur Sachförderung zu entnehmen, welche im Intranetbereich zum Download zur Verfügung stehen.
Ein Antrag zur Komplementären Forschungsförderung muss innerhalb des ersten Drittels der bewilligten Projektlaufzeit im Dekanat eingereicht werden. Anträge, bei denen die Bewilligung länger zurückliegt, können vom Dekanat nicht berücksichtigt werden. Im Falle einer Bewilligung durch das Dekanat muss die Bestellung des beantragten und bewilligten Gerätes spätestens 8 Wochen nach Zugang des Bewilligungsschreibens erfolgen, andernfalls wird die Bewilligung zurückgenommen und die Gelder anderweitig verwendet.
Die Richtlinien für die Beantragung von Investitionsmittel für Forschungsgeräte stehen als Download im Intranetbereich zur Verfügung.
Aus dem Körperschaftsvermögen der Universität Hamburg können Mittel zur Reisekostenunterstützung beantragt werden. Zielsetzung ist die Förderung qualifizierter Nachwuchskräfte und Studierender. Das Merkblatt zur Antragstellung ist auf der Homepage der Universität Hamburg zu finden.
Die Anträge auf Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet der Medizin sind an das Forschungsdekanat der Medizinischen Fakultät zu richten.