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Promotionsverfahren an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg

Aktuelles

Die Promotionsfeier musste leider vom 3. September 10 auf den 27. August 10 vorverlegt werden, gleiche Zeit, gleicher Ort.

Einführungsveranstaltung für angehende & bereits aktive Doktorandinnen/ Doktoranden
In diesem Jahr finden 3 Einführungsveranstaltung statt (ohne Anmeldung). Die Veranstaltung wird von Herrn Prof. Beck-Bornholdt geführt und findet an folgenden Tagen im Hörsaal Campus Lehre statt:

07.10.2010    17.00-18.30 Uhr 
Die Veranstaltung richtet sich an alle Studierenden der Zahn- und Humanmedizin, die sich dazu entschlossen haben eine Doktorarbeit zu schreiben bzw. bereits damit angefangen haben.  

Lesetipps
Das Deutsche Ärzteblatt veröffentlicht aktuell eine Serie zur Bewertung wissenschaftlicher Publikationen. Bisher sind 7 Folgen erschienen, die Ihnen einen guten ersten Überblick über die entsprechenden Thematiken liefern:
Folge 1: Kritisches Lesen wissenschaftlicher ArtikelBerichtigung zur 1. Folge
Folge 2: Studiendesign in der medizinischen ForschungBerichtigung zur 2. Folge  
Folge 3: Studientypen in der medizinischen Forschung
Folge 4: Konfidenzintervall oder p-Wert?
Folge 5: Anforderungen und Bewertung der Ergebnisse von Laboruntersuchungen
Folge 6: Systematische Übersichtsarbeiten und Metaanalysen
Folge 7: Deskriptive Statistik: Angabe statistischer Maßzahlen und ihre Darstellung in Tabellen und Grafiken

Auschreibungen
Aktuelle Ausschreibungen von Doktorarbeiten und weitere Ansprechpartner finden Sie in der Doktorandenbörse.

Inhalt

Vorab
Was Sie erwartet
Was Sie mitbringen sollten
Wie Sie es angehen können

Unterstützende Angebote am UKE:
Graduiertenkollegs
Kursangebot

Formalia des Promotionsverfahrens:
Anmeldung der Promotion
Standards bei der Verschriftlichung
Einreichung der Promotion
Weiteres Verfahren im Prüfungsausschuss

Mündliche Prüfung
Veröffentlichung der Promotion
Verleihung des Doktorgrades

Vorab

 

 

Eine Doktorarbeit ist nicht fester Bestandteil des Medizinstudiums. Gleichzeitig ist es eine wichtige Ergänzung zu Selbigem. Die Promotion gibt Ihnen die Möglichkeit, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungswerte zu sammeln. Das bedeutet aber auch, erstmals eigenverantwortlich an einem wissenschaftlichen Projekt zu arbeiten.

Je nach gewählter Methode heißt das, die Bearbeitung einer

für die Sie ausreichend Zeit - inklusive einer realistischen Zeitplanung - mitbringen sollten, um intensiv daran arbeiten zu können.

Beachten Sie dazu die "Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg", welche Ihnen die geforderten Grundprinzipien des wissenschaftlichen Arbeitens und eine Definition von wissenschaftlichem Fehlverhalten liefern.

Besprechen Sie mit Ihrem Doktorvater/ Ihrer Doktormutter die Notwendigkeit eines positiven Ethikvotums (Website der Ethikkommission in Hamburg) bzw. einer Tierversuchsgenehmigung (Informationen/Kontakt und Formulare). Beides kann vor Beginn der Forschungsarbeit notwendigerweise einzuholen sein. Die Beantragung und Sicherstellung fällt aber nicht in den Aufgabenbereich des Doktoranden/ der Doktorandin, sondern in den des Doktorvaters/ der Doktormutter.

Nutzen Sie die Kataloge der ÄZB und der Staatsbibliothek. Dort finden Sie hinreichend Literatur für die Durchführung einer medizinischen Doktorarbeit (beispielhafte Literaturliste).

Keine Sorge, Sie sind nicht allein. Ihre Doktormutter bzw. Ihr Doktorvater bereitet Sie mit Hilfe weiterer Betreuer/innen auf das Kommende vor und steht Ihnen währenddessen beratend zur Seite.

 

 

Was Sie erwartet:

 

 

 

 

Was Sie mitbringen sollten:

 

 

 

 

Wie Sie es angehen können:

 

 

Wenn Sie noch keinen Doktorvater bzw. keine Doktormutter gefunden haben und sowohl das Thema als auch die Methodik Ihrer Untersuchung noch unklar sind, gibt es folgende Möglichkeiten:

Unterstützende Angebote am UKE

 

Graduiertenkollegs

 

An der Medizinischen Fakultät Hamburg gibt es derzeit zwei Graduiertenkollegs, die Doktoranden und Doktorandinnen strukturiert betreuen.

Das bedeutet

Bitte wenden sie sich direkt an die Ansprachpartner/innen dieser Kollegs:

"Entzündung und Regeneration"

"Sortierung und Wechselwirklung zwischen Proteinen subzellulärer Kompartimente"

 

 

 

 


Kursangebot

Während Ihres "Promotionsstudiums" können Sie an folgenden Stellen ein allgemeines Beratungs- und Kursangebot wahrnehmen:

Bitte berücksichtigen Sie auch das Kursangebot des Career Centers der Universität Hamburg.Hier finden Sie das aktuelle Angebort für 2010.

Viele Institute und Kliniken bieten Doktorandenseminare und weiterführende Veranstaltungen für ihre Doktoranden an. Informieren Sie sich hierzu gut. Es lohnt sich, ein solches Angebot zu nutzen.

Mit den folgenden Ausführungen möchten wir Sie bei der formalen Abwicklung Ihrer Promotion unterstützen.

 

 

Anmeldung der Promotion

 

 

Eine Promotion aufnehmen, kann jede/r

Die Entscheidung für eine Promotion und die getroffenen Vereinbarungen mit dem Doktorvater bzw. der Doktormutter müssen dem Promotionsbüro innerhalb von sechs Wochen angezeigt werden. Diese Vorgabe ist auch zu Ihrem Schutz eingerichtet worden, weil

Wenn Sie nach abgeschlossenem Studium als Promotionsstudent/in immatrikuliert sind (Informationen zur Anmeldung zum Promotionsstudium an der Universität Hamburg unter http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/promo.html) fallen für Sie keine Studiengebühren, sondern nur Semesterbeiträge an.

Die Anmeldung beim Promotionsbüro erfolgt über das Formular Anzeige des Begins einer wissenschaftlichen Arbeit zum Zweck der Promotion zum Dr. med. oder Anzeige des Beginns einer wissenschaftlichen Arbeit zum Zweck der Promotion zum Dr. med. dent. Dabei müssen Sie bzw. Ihr Doktorvater konkrete Angaben zum Thema und Ziel Ihrer Arbeit machen. Nutzen Sie dafür die Vorlage für die Projektskizze, die der Promotionsausschuss erstellt hat.

Sie finden alle entsprechenden Informationen zum Anmeldeverfahren auch noch einmal im Leitfaden zum Ablauf einer medizinischen Promotion.

 

Standards bei der Verschriftlichung

Die Dissertation muss bei der Abgabe einigen formalen Kriterien genügen.
Einige Doktorand(inn)en sind gelegentlich der Meinung, ihre Arbeit passe nicht in den Rahmen, der durch die bei wissenschaftlichen Publikationen übliche Gliederung vorgegeben ist. Die international übliche Gliederung ist jedoch - nicht zuletzt auch für die inhaltliche Durchdringung dessen, was gemacht wurde - unerlässlich.
Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Ausführungen im Leitfaden zum Ablauf einer medizinischen Promotion und nutzen sie für die Niederschrift Ihrer Arbeit die vom Promotionsausschuss empfohlene Vorlage für die Dissertationsschrift.

Beachten Sie auch, dass die Dissertationsschrift in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden kann. Je nach Ihren beruflichen Zielen kann eine Abfassung in englischer Sprache sinnvoll sein.

 

Einreichung der Promotion

 

 

 

Sobald Sie die Dissertationsschrift fertig gestellt haben, können Sie den Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin oder der Zahnmedizin.
Sie können den Antrag allerdings bereits mit der Anmeldung zum Praktischen Jahr in der Medizin oder mit der Anmeldung zur zahnärztlichen Prüfung/Staatsexamen in der Zahnmedizin stellen.

Neben dem Doktorvater bzw. der Doktormutter können Sie einen zweiten Gutachter auswählen.

Zur Einreichung Ihrer Dissertationsschrift müssen Sie das Formular Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Dr. med. oder das Formular Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Dr. med. dent. ausfüllen und beim Promotionsbüro zusammen mit der Dissertationsschrift (in fünffacher Ausführung) und weiteren Unterlagen einreichen.
Welche Unterlagen Sie darüber hinaus bei der Abgabe der Dissertation mit einreichen müssen, ersehen Sie zusammen mit allen weiteren Informationen aus dem Leitfaden zum Ablauf einer medizinischen Promotion.

 

 

 

Weiteres Verfahren im Prüfungsausschuss

 

 

 

Nach Einreichung der Dissertationsschrift und der entsprechenden Dokumente werden Ihnen die Mitglieder des Prüfungsausschusses mitgeteilt und der Promotionsausschuss eröffnet, nach Eingang Ihrer Einverständniserklärung, das Promotionsprüfungsverfahren. Dazu übermittelt das Promotionsbüro Ihre Unterlagen den Mitgliedern des Prüfungsausschusses und bittet um die Erstellung von drei Gutachten innerhalb von zwei Monaten.

Die Promotion ist ein Prüfungsverfahren. Stellt sich die vorgelegte schriftliche Promotionsleistung als nicht ausreichend oder fehlerhaft heraus, kann der Prüfungsausschuss die Arbeit zur Überarbeitung an Sie zurückgeben. Sie können aber auch die Arbeit vor Anfertigung der Gutachten zurückziehen.
Für die Benotung einer Dissertation gelten folgende Beurteilungen:

Bei Vorliegen von drei positiven Gutachten und nach Eingang der Bestätigung über das 3. Staatsexamen der Medizin (Alte Approbationsordnung) bzw. den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung der Medizin (Neue Approbationsordnung von 2002) oder der Zahnärztlichen Prüfung/Staatsexamen der Zahnmedizin lädt der/die Prüfungsausschussvorsitzende die Mitglieder des Ausschusses und Sie zur mündlichen Prüfung ein.

 

 

 

Mündliche Prüfung

 

 

 

Die mündliche Prüfung wird vom gesamten Prüfungsausschuss abgenommen (das heißt, dass auch der/die Stellvertreter/in zur Prüfung eingeladen ist). Die Prüfungsdauer beträgt in der Regel etwa 30 Minuten und darf 60 Minuten nicht überschreiten. Die Prüfung ist in der Regel nicht öffentlich. Wenn Sie jedoch zustimmen, kann Öffentlichkeit hergestellt werden.


In der Prüfung stellen Sie den Inhalt Ihrer Arbeit ohne den Einsatz von Medien in freier Rede ggf. mit Hilfe der Dissertationsschrift in max. 10 Min. vor. Anschließend stellen die Mitglieder der Prüfungskommission Fragen zu der Dissertation und diskutieren mit Ihnen die Ergebnisse der Arbeit.
Im Anschluss an die Prüfung stellt der Prüfungsausschuss fest, ob die Prüfung bestanden ist und gibt Ihnen das Ergebnis der Prüfung sowie die Note der Dissertation bekannt.

 

 

 

Veröffentlichung der Promotion

 

 

 

Die Veröffentlichung hat innerhalb eines Jahres nach bestandener mündlicher Prüfung zu erfolgen. Die Veröffentlichung in elektronischer Form erfolgt über den Server der Staats- und Universitätsbibliothek zuzüglich zwei gebundener Exemplare der Dissertationsschrift oder durch 20 gebundene Exemplare an die Staatsbibliothek:

Staats- und Universitätsbibliothek
(Hochschulschriftenstelle)
2. Stock, Zi. 258
Von-Melle-Park 3
20146 Hamburg

Tel.:  +49 40 42838-2236
Fax.: +49 40 42838-3352
Mail: diss@sub.uni-hamburg.de
http://www.sub.uni-hamburg.de/a-z/diss.htm

Achtung

Die Veröffentlichung der Dissertation kann auch durch eine Publikation der wesentlichen Inhalte in einem zitierfähigen wissenschaftlich-medizinischen Journal (siehe dazu §11 Promotionsordnung) erfolgen. Wenn Sie eine Karriere in der Forschung oder Lehre vor Augen haben, kann diese Publikation zu Ihrem Erfolg beitragen.

 

 

 

Verleihung des Doktorgrades

 

 

 

Die Aushändigung der Promotionsurkunde erfolgt nach abgeschlossener Promotion durch den Dekan im Rahmen einer Feierstunde. Im Ausnahmefall kann die Urkunde nach der Verleihung per Post übersandt werden.


Zu der drei Mal im Jahr stattfindenden Verleihung werden Sie und die weiteren Promovierenden schriftlich eingeladen, wenn Sie Ihr Promotionsverfahren 4 Wochen vor dem Termin erfolgreich abgeschlossen haben. Bis zu diesem Termin muss der Prüfungsausschuss die Promotion mit positivem Ergebnis begutachtet, die mündliche Prüfung als "bestanden" bewertet haben und die Promotion muss gem. §11 der Promotionsordnung veröffentlicht (s. o.) sein.

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Letzte Änderung: Maria Kienle, 06.07.2010

Kontakt

Promotions- und Habilitationsbüro
Frau G. Thele
Tel.: + 49 40 7410-54164
oder
Frau M. Kienle
Tel.: + 49 40 7410-54160
Fax: +49 40 7410-57470
Email: promotion@uke.uni-hamburg.de
Sprechzeiten:
Mo, Di, Do 9.00 - 12.00 Uhr