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Habilitationsverfahren und Venia legendi der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg

Inhalt

Ausgangslage
Aufgaben des Promotions- und Habilitationsbüros
Verfahrensablauf

  Habilitationsverfahren

    Venia legendi

Ausgangslage

Die Habilitation ist gemäß § 59 Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) eine akademische Hochschulprüfung. Sie dient dem Nachweis besonderer Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung auf einem der Forschungsgebiete der Medizinischen Fakultät (§ 71 HmbHG, § 1 Habilitationsordnung).
Angestrebt werden damit die Förderung des wissenschaftlichen Wettbewerbs innerhalb der Fakultät und eine kontinuierliche Steigerung der wissenschaftlichen Qualität und Produktivität des wissenschaftlichen Nachwuchses der Fakultät.
Das Verfahren wird von dem im Fakultätsrat eingesetzten jeweiligen Habilitationsauschuss federführend bearbeitet. Über eine nach schriftlicher und mündlicher Habilitationsleistung angenommene Habilitation wird eine Urkunde ausgestellt. In Hamburg wird für eine erfolgreich bestandene Habilitationsprüfung kein Titel vergeben. Dies ist in einigen Bundesländern anders geregelt (dort u. a. Vergabe des "Dr. med. habil.").

Deshalb wird in Hamburg i. d. R. gleichzeitig mit dem Antrag auf Habilitation die Erteilung der Lehrbefugnis (Venia legendi) beantragt.
Das entsprechende Verfahren bezüglich der Verleihung der Venia legendi wird vom Vorsitzenden des jeweiligen Habilitationsausschusses nach positivem Abschluss dieser Prüfung organisiert und begleitet.
Nach erfolgreichem Durchlaufen des Lehrbefähigungsverfahrens erhält der Antragsteller eine Urkunde mit der Benennung des Fachgebietes, für das er die Lehrbefugnis Venia legendi zuerkannt bekommen hat. Damit ist die Verleihung des Titels Privatdozent (PD) verbunden.

Aufgaben des Promotions- und Habilitationsbüros

Verfahrensablauf

Habilitationsverfahren

Informelle Vorprüfung: Jede/r Nachwuchswissenschaftler kann vor Antragstellung (offizieller Habilitationsantrags bzw. Antrag auf Venia legendi) die Forschungs- und Lehrleistung innerhalb einer informellen Vorprüfung begutachten lassen. Hierzu bitte das Promotions- und Habilitationsbüro konsultieren.
Vorlage: Lehrleistungstabelle

Antragstellung/Formale Prüfung:
Zur offiziellen Antragstellung wird der Habilitationsantrag und ggfs. (siehe Ausgangslage) gleichzeitig der Antrag auf Venia legendi beim Promotions- und Habilitationsbüro eingereicht. Die formale Prüfung des Antrages erfolgt im Dekanat: Sobald die formale Vorprüfung des Prodekanat für Lehre (Lehrleistung und des Prodekanats für Forschung (Forschungsleistung) erfolgt ist, wird (bei positivem Bescheid) die Akte an das Dekanat zur Eröffnung des Prüfungsverfahrens weitergegeben.

   Kriterien/Vorlagen für die Lehrleistung:

   Kriterien/Vorlagen für die Forschungsleistung:


Ausschussarbeit: Der Fakultätsrat setzt nach positivem Bescheid durch den Dekan der Medizinischen Fakultät den Habiolitationsauschuss ein. Der Ausschuss bewertet den wissenschaftlichen Inhalt der Habilitationsschrift. Zur Beurteilung der /des jeweiligen Antragstellers/in werden zwei externe Gutachten eingeholt.

Prüfungsverfahren: Die Prüfung erfolgt in Form eines mündlichen Kolloquiums. Der Termin wird vom Ausschuss festgelegt.

Verleihung der Urkunde: Das Verfahren endet mit der Erstellung der Habilitationsurkunde.

 

Venia legendi

Prüfungsverfahren/Lehrprobe: Das beantragte Venia legendi Verfahren wird durch den Dekan und den Vorsitzenden des Habilitationsausschusses weitergeführt. Im zu gründenden Lehrprüfungsausschuss (aus Mitgliedern des Habilitationsauschusses bestehend) wird die Lehrqualifikation mittels einer Lehrprobe in der Regel inklusive einer Evaluation innerhalb einer Lehrveranstaltung im Rahmen der regellehre geprüft. (Richtlinie)   

Antrittsvorlesung: Die Antrittsvorlesung soll innerhalb von 3 Monaten nach der Lehrprobe erfolgen. Thema, Zeit und Ort müssen dem Promotions- und Habilitationsbüro gemeldet werden.

Verleihung der Urkunde zum Privatdozent (PD): Nach erfolgreicher Lehrprobe wird der/dem Kanididaten/in im Rahmen der Antrittsvorlesung die Urkunde als anerkannter Privatdozent (PD) verliehen.

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Letzte Änderung: Pamela Heyden, 19.02.2010